Aus der (ieschichte der Sektion.
lie Sektion verpflichtete, wusste dieselbe dadurch zu chren, dass sie ihm einen
zut vergoldeten Becher (Nachbildung eines im Germanischen Museum VvoOr-
yandenen Nürnberger Kunstwerkes aus dem Mittelalter) als Geschenk übersandte,
Sonstive kleinere Ehrungen noch zu erwähnen, darf wohl unterlassen werden.
Von den Generalversammlungen der Sektion muss jener vom ı1. Okt.
881 besondere Bedeutung beigemessen werden, insofern in derselben der
Beschluss gefasst wurde, der Sektion die Rechte eines anerkannten Vereins zu
arwerben, was mit Genehmigung der erweiterten Satzungen durch das Kgl. Land-
sericht Nürnberg (8. November 1881) erreicht wurde. In erwähnter General
‚ersammlung wurde die Aufnahmsfähigkeit Minderjähriger wieder beseitigt, der
"ahresbeitrag von 9 auf ı2 M. erhöht, die Aufnahmsgebühr aber belassen,
edoch für ein Vereinszeichen eine Gebühr von ı M. festgesetzt. Die Ver-
;tärkung des Ausschusses auf ı2 Mitglieder wurde in der (eneralversammlung
vom 10. Januar 1888 beschlossen. Weitere ‚Änderungen der Satzungen, sach-
licher wie redaktioneller Natur, fanden statt in den Generalversammlungen vom
ı7. März 1891, 15- Januar 1895, 21. Januar und 25. Februar 1896 und vom
i7. Januar 1899. Bestimmungen über die Aufgaben des Hüttenbau- und des
Sest-Ausschusses wurden in den Generalversammlungen vom 30. Dezember 1895,
bezw. vom 17. Januar 1899 getroffen und den Satzungen einverleibt. Durch
jesonders reiche Tagesordnungen zeichnen sich die Generalversammlungen der
Jahre 1895—1898 aus. Hauptberatungsgegenstände bildeten neben der :Ab-
änderung der Satzungen die Hüttenbau-Angelegenheiten, Contrin und Stubai
setreffend, und die Frage der Übernahme der ‚Ausrüstung der 25. General
versammlung des Gesamtvereins. Die Erhöhung der Aufnahmsgebühr von 3
auf 6 M. erfolgte am 17. Januar 1899. Die Zahl der ausserordentlichen
Generalversammlungen ist nicht gering. Neben den jährlichen ordentlichen General
zersammlungen zählen wir seit Gründung der Sektion 16 ausserordentliche, die
sich folgendermassen verteilen: 1874: 1; 1879: 1; 1881: 1; 1882: 2; 18814: 1°
1883: 2; 1888: 2; 1889: I; 1891: 2; 1895: 2; 1896: 1.
Die Erledigung der Sektionsangelegenheiten erfolgte, soweit nicht die
Generalversammlung satzungsgemäss ZU entscheiden hatte, durch Beschluss der
Vorstandschaft, welche teils gelegentlich der Sektionsversammlungen, teils
in besonderen Zusammenkünften über die ihr zugewiesenen Aufgaben Beratung
flog. Das Material hiezu war besonders in den letzten Jahren ausserordentlich
zewachsen. Während sonst jährlich 2—3 Vorstandschafts-Sitzungen stattfanden
waren seit 1891 7—9 Sitzungen jährlich notwendig, in welchen es stets cine
reiche Tagesordnung Zu erledigen gab.
Bezüglich der Thätigkeit des H üttenbau- und Festausschusses ver-
weisen wir auf Seite 33, bezw. 27.