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Haugwitz wie Alvensleben legten ihre Ansichten
in besonderen Gutachten‘ nieder.! Schon vorher
hatte der König den Gedankengang seines ersten
Ministers genehmigt.? Nur insofern wurde den Wünschen
Alvenslebens und Hardenbergs nachgegeben, als
die an diesen erlassene Instruktion® mit: der Möglichkeit
einer künftigen Annahme der Unterwerfung rechnete.
Um den reizbaren fränkischen Minister mit dem Bescheid
zu versöhnen, beteuerte ihm gleichzeitig Haugwitz in
einem Privatbrief,* nicht fremde Personen hätten die Ent-
scheidung herbeigeführt, sondern einzig er, der aufrichtige
Freund; er habe die Ueberzeugung, dass Hardenberg an
dem. Posten des auswärtigen Ministers, von welchem aus
man allein die Beziehungen der Mächte ‚übersehen könne,
ebenso gehandelt hätte. Hardenberg war tief gekränkt,
dass man den Besprechungen, welche ihm unsägliche
Geduld gekostet hatten, dieses Schicksal bereite. Zudem
1. Das Gutachten von Haugw. erscheint als Bericht an den
König d. d, Berlin 8. Sept. 1796, der von Alv. wie üblich mit-
unterzeichnet wurde, Dessen Separatvotum vom nämlichen Tage
mit dem Vermerk „in Form eines P. M. als Beilage zum heutigen
Bericht an des Königs Majestät“; R. 50. n. 41—4.
2. Kabinettsordre vom 7. Sept. 1796; ebda.
3. d. d. Berlin 8, Sept. 1796, ad contras. Alv. Haugw., abgeg.
11. Sept., praes. 14. Sept. Der König, heisst es am Schlusse, habe,
wenn es die Stadt wünsche, vorderhand nichts dagegen, dass seine
Truppen noch weiter in derselben blieben. Friedrich Wilhelm
schrieb jedoch eigenhändig dazu, seine Soldaten dürften bei jetzigen
Zeitläuften nie so verwendet werden, dass er mit anderen Mächten
kompromittiert werden könne; ebda.
4. d. d. Berlin 10. Sept. 1796. Bezeichnend für die Ansichten
von Haugw. ist, dass er weder hier: noch in dem späteren Privat-
schreiben d. d. Berlin 22. Sept. 1796 einer künftigen Annahme
der Unterwerfung gedenkt, obwohl er doch bestrebt ist, alles an-
zuführen, was Hardenberg zufrieden stellen könnte; R. 44 C. 94.
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