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Ferner haben wir weiter hinten (wo von den Zweigverbänden
gehandelt wird) noch einmal einen Paragraphen, wo Rehnliches gesagt
ist nämlich:
„Die Zweigverbände ziehen die durch 82 festgestellten Bei—
träge von, ihren Mitgliedern ein und bestreiten dann ihre
Ausgaben incl. Abonnement auf die Zeitschrift des Verbandes.“
Damit ist also klar gesagt, daß ein Nitglied 12, resp. 6 Mark
zu bezahlen habe und ich wüßte nicht, auf welche Weise jemand ge—⸗
zwungen werden könnte mehr zu bezahlen.
Lehmann: Meine Herren, gesiatten Sie mir daß ich Ihnen eine
zur Sache nicht direkt aber indirekt gehörige Thatsache mittheile.
Sie haben durch Herrn Dr. Sellnick die Ansicht bekommen, daß
die Herren aus Sachsen mit dem 86 sich nicht einverstanden erklären
werden, weil Herr van den Wyngart wuͤnscht, seine Wahl möge auf
10 Jahre erfolgen. Herr van den Wyngaert hat mir Folgendes brief—
lich mitgetheilt!
„Das Interesse des Verbandes und der Frieden innerhalb
desselben gehen meinem Interesse voran und ich möchte nie⸗
mals die Veranlassung zur Störung desselben sein. Ich
wünsche daher dringend, daß von meiner Wahl auf 10 Jahre
Abstand genommen und ich nur auf 5 Jahre gewählt werde.“
Ich glaube, es liegt demnach, nichts mehr gegen die en bloce An—
nahme des Statutes vor.
Dr. Sellnick: Wegen der Bedenken, welche Herr Grobe aussprach,
daß wir möglicherweise mit unserem Vermögen über die Grenze des
jährlichen Beitrages könnten verpflichtet sein, wollte ich Ihnen nur
mittheilen, daß dieses nicht der Fall ist. Ich bin, wie Sie wissen,
ursprünglich Referent der Statuten gewesen. Wir haben die Statuten
sorgfältig beraten und nach dem Gesetze wären wir nur verpflichtet,
auf etwas mehr, wenn wir auf Grund der Statuten eine Genossen⸗
schaft wären, denn nur einer Genossenschaft liegt die Pflicht auf, soli—
darisch zu haften für das, was der Einzelne thut. So lange wir das
nicht sind, liegt eine solche Verpflichtung nicht vor auch für den Fall,
daß wir Korporationsrechte, wie Sie aus dem letzten 8 des Statutes
ersehen werden, erlangen wollen und dazu die noͤtigen Schritte thun.
Auch für diesen Fall würde es nicht der Fall sein, daß wir auf mehr
als auf unser nach den Korporationsrechten gebildetes Vermögen in
Anspruch genommen werden können. Also dieses steht der en bloc
Annahme nicht entgegen. Was den anderen Punkt dann betrifft von
Herrn Lehmann, nämlich die Erklärung des Herrn v. d. Wyngaert,
daß er um des lieben Friedens willen eine Wahl auf länger als 8
Jahre selbst nicht haben will, so erkläre ich, daß, wenn der Ausschuß
vor mir und Ihnen erklärt, daß der neue Kontrakt mit Herrn v. d.
Wyngaert nur auf 5 Jahre vereinbart wird, daß ich dann alle meine
Bedenken zurückziehe und Ihnen selbst die en bloe Annahme empfehle.
(Bravo.)
„ M. N. Ich möchte sagen, daß wir diese Noblesse des Herrn v. d. —
Wyngaert nicht annehmen können. Herr v. d. Wygaert hat seit 10
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