Volltext: Stenographischer Bericht der neunten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten in Nürnberg vom 12. bis 16. August 1876 (9. 1876 (1877))

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Bei Spinnereien ist ausdrücklich kein Unterschied gemacht indem 
im Tarife steht: „Größere Spinnereien mit Wasserkraft, Dampfkraft 
o der beide gemischt.“ 
Wenn der Dampfkessel in einem feuersichern Raum oder außer— 
halb des Fabrikbaues steht, kann ich mir auch eigentlich nicht denken, 
warum bei Anwendung der Dampfkraft eine wesentlich höhere Prämie 
eintreten soll. Durch Dampfbetrieb sind wohl noch selten Brände 
entstanden! 
Ferner ist im ganzen Tarif kein einziger Fabrikationszweig zu 
finden, bei welchem mit dem vergrößertem Betriebe, wie bei Mühlen, 
die Prämie höher wird. Ja die Fabrikation der feuergefährlichsten 
Stoffe ist nicht höher belastet als eine größere Mühle. Wenn auch die 
Mühlen zu den feuergefährlichen Anlagen zu rechnen sind, so ist es 
keineswegs gerechtfertigt, sie den feuergefährlichsten gleich 
zu stellen. 
Wir dürfen uns also umsehen, wie und wo wir wollen, so läßt 
sich nirgends ein stichhaltiger Grund dafür entdecken, daß die Prämien 
für Mühlen auf eine so schwindelnde Höhe hinaufgeschraubt sind. Eine 
Petition an unsere bayr. Abgeordnetenkammer können wir, solange 
unsere an das Ministerium eingereichte Beschwerde noch nicht erledigt 
ist, nicht beschließen; um aber doch das Gewicht des Urtheils unserer 
heutigen Generalversammlung mit in die Wagschaale legen zu können, 
beantrage ich folgende Resolution. 
„Die Generalversammlung deutscher Müller und Mühlenin— 
teressenten findet, daß durch den Prämientarif zu dem neuen 
bayr. Brandversicherungs-Gesetze die Mühlen über Gebühr be— 
lastet sind, und erwartet von dem Gerechtigkeitsgefühle des hohen 
kgl. bayr. Staatsministeriums daß der Beschwerde der bayr. 
Müller geneigte Berücksichtigung und baldigste Abhilfe zu Theil 
werde.“ 
Ehe ich nun schließe, erlaube ich mir allen meinen bayr. Berufs— 
genosseu den Rath zu ertheilen, schnellmöglichst ihre sämmtlichen Müh— 
len-⸗Einrichtungen der bewährten Magdeburger-Feuerversicherungs Ge— 
sellschaft, natürlich nach gepflogener Rückspraäche mit allenfallsigen Hy— 
pothekengläubigern, in Versicherung zu geben und der theueren bayr. 
Landesversicherungs-Anstalt nur die leeren Wände zu lassen. 
van den Wyngaert: Wünscht noch jemand das Wort über diesen 
Gegenstand? 
Herrn Direktor Tschmarke möchte ich bitten, noch einmal zu wie— 
—DDDDDDO— 
lich verpflichtet waren, Ihre Prämie sortzubezahlen. 
Direktor Tschmarke: Die Mitglieder des Verbandes müssen die 
ganze Dauer des Vertrages hindurch im Verbande versichern, dürfen 
also nicht eher austreten: der Vertrag aber ist bis zum Jahre 1880 
abgeschlossen. 
In der Police ist allerdings an einer Stelle gesagt: auf 3 Jahre, 
weil die Polizen, wie ich vorhin schon auseinandergesetzt habe, der ge— 
schäftlichen Bequemlichkeit halber im Anschlusse an die dreijährigen 
(
	        
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