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sammengeschraubt und hierdurch soweit verkürzt worden war, daß eine
größere Spannung des Riemens und damit ein größerer Druck ver—
bunden mit rascherer Umdrehung der Zapfen in den Lagern, eintreten
mußte. Die Folge hiervon war das Warmlaufen eines Lagers, dessen
Abkühlung der Obermüller jedenfalls versäumt hat.
Die Entschädigung betrug M. 50356,5
Die Kosten beliefen sich auf J „83880,66
zusammen M. 51236,
Nr. 65 in der Provinz Brandenburg. Brand vom 21. März 1876.
Mahl⸗ und Oelmühle durch Wasser- und Dampfkraft
von A. Rauschert in Mittelmühle.
Die Entstehungsursache des Brandes ist nicht ermittelt worden.
Vermuthlich ist der Brand entweder böswillig seitens eines entlassenen
Arbeiters angelegt, oder durch eine Reinigungsmaschine in der Weise
entstanden, daß sich in den bei Reinigung der Maschine unerreichbaren
Ecken und Winkeln der hölzernen Haube mit Schmieröl in Berüh⸗
rung gekommener Staub festgesetzt und selbst entzündet hat.
Die Entschädigung betrug M. 47235,00
„Kosten beliefen sich auf 465,96
zusammen M. 477007
Nr. 66 in der Provinz Hanover. Brand vom 12. März 1876.
Mahl- und Schneidemühle durch Wasserkraft von L. Sieg⸗
mann in Niedergrandern.
Der an der Sägemühle und am Dreschmaschinengebäude entstan—
dene Schaden sollte nach der Behauptung des Verficherten durch Blitz⸗
schlag verursacht sein, während die vorgenommenen Ermittelungen mit
großer Wahrscheinlichkeit ergaben, daß der Schaden durch Sturm her⸗
beigeführt wurde.
Nichts desto weniger ist dem Versicherten der entstandene
Schaden mit vergütet woren. M. 585,00
Die Kosten betrugen „A4,
zusammen M. 6296
Nr. 67 in der Provinz Pommern. Brand vom 11. April 1876.
Mahl- und Schneidemühle durch Wasserkraft von Kauf—
mann u. Sommerfeld in Stolp.
Der Brand ist in einem neuen Speicher, in welchem eine Silo—
einrichtung angelegt war, zum Ausbruch gekommen. Die Entstehungs—⸗
ursache desselben hat zwar mit Sicherheit nicht aufgeklärt werden koͤn—
nen, ist indeß jedenfalls auf den Betrieb der beiden in jenem Speicher
aufgestellt gewesenen Reinigungsmaschinen zurückzuführen. Da der die
Reinigung der letzteren besorgende Ärbeiter diese immer pünktlich be—
wirkt, auch am Abende des Brandes beim Weggehen die Läger kühl
gefunden haben will, so bleibt nur die Annahme übrig, daß entweder
ein beim Betriebe vielleicht durch ein Steinchen erzeugter Funken in
einen Staubwinkel geflogen ist, oder eine Selbstentzündung fettiger
Abfälle stattgefunden hat