Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

auch eine grosse Anzahl Bürger auf ewig verbannt. Aber 
weitere Bestrafung erfolgte nicht, während in Sachsen mit 
Luthers Zustimmung Hinrichtungen erfolgen. Der Rat handelte 
hierin ganz im Sinne Spenglers und riet das gleiche Verfahren 
Gemünd und Augsburg an 1). Der Obrigkeit gezieme es nicht, 
jemanden mit Gewalt zum Glauben, der eine freie Gabe Gottes 
durch seinen heiligen Geist sel, zu nötigen; am wenigsten sei 
Todesstrafe gegen Andersgläubige gestattet. Ausserdem bedachte 
man, dass es eine Frage der eigenen Sicherheit sei, den Obrig- 
keiten das Recht der Bestrafung Z&zusprechen ; man hätte damit 
das Einschreiten der katholischen Obrigkeiten gegen die Evan- 
gelischen als berechtigt anerkannt. Übrigens wäre den KEvan- 
gelischen in gleicher Consequenz die Aufgabe, gegen die Katho- 
lischen vorzugehen, erwachsen. Aber der Rat hielt es doch für 
seine Pflicht, die offenbaren Verächter des Wortes Gottes zu 
entfernen; er unterschied die Masse von den Führern, welche 
den Communismus planten 2%). Letztere sollten als’ Aufrührer 
mit dem Tode bestraft werden, wie es mit dem Pfarrer Vogel 
geschehen war. Der grossen Menge gegenüber aber liess es 
der Rat bei der Verbannung bewenden. Im September wurde 
Hut von den Augsburgern verhaftet. Nürnberg sandte Fragen 
ein zu seinem Verhör und erhielt das Geständnis zugeschickt; er 
stimmte mit dem Pfarrer Vogel überein 3), Der Rat musste 
zugestehen, dass er seine Ansichten zu vertheidigen verstand *), 
„wie denn der Teufel sich durch sein Instrument oft in einen 
Engel des Lichts verstellt“. Auch in Nürnberg fanden neue 
Verhaftungen statt. Hans Oder aus Passau veranlasste vielfache 
Erkundigungen des Rates 5). Am 4. Januar 1528 erschien ein 
kaiserliches Mandat und am 16. Februar ein Beschluss des 
Bundestages von Augsburg ®), durch welches die Wiedertäufer 
mit Vernichtung bedroht wurden. Den Bundeshauptleuten ward 
befohlen, sie ihrer ordentlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen. 
Volkamer von Nürnberg protestierte gegen diesen Beschluss, 
weil man vorgebe, Wölfe fangen zu wollen und die Schafe 
fange. 
” Der Rat handelte wie im Bauernkriege mit Milde und 
Klugheit; er liess einen „gründlichen Unterricht 7), welcher 
Gestalt seine Prediger wider die Lehren der Wiedertäufer er- 
mahnen sollten“, herausgehen und fuhr fort. dieselben einfach 
1) An Gemünd, 11. Mai, Bb. 107. An Augsburg, 30. August, Bb. 
108. 2) An die Statthalter von Würtemberg, 4. März 1528, Bb. 109. 
5) An Augsburg, 24. Sept., Bb. 108. 4) An Augsburg, 20. October, 
Bb. 108. 5) An Augsburg; Passau; Bamberg, 25. Januar 1528, Bb. 
108, 6) Abschied, Klüpfel, II, S. 316. 7) Bei Will, Beiträge zur 
"sänkischen Kirchengeschichte.
	        
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