Volltext: Stenographischer Bericht der neunten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten in Nürnberg vom 12. bis 16. August 1876 (9. 1876 (1877))

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benutzt werden. Die Prämie für gesunde Leute richtet sich natürlich 
nach dem Lebensalter beim Eintritt, bleibt dann aber umgeändert 
die gleiche. Wenn man sie auf wöchentliche Raten vertheilt, ist die Aus— 
gabe nicht groß, und da ich mich verpflichte, die Hälfte derselben zu 
tragen, wird sie den Leuten wenig fühlbar. Sie beträgt, wenn der 
Eintretende M Jahr alt ist, wöchentlich 50 ; wenn er 30 Jahr 
alt eintritt 82 9; bei einem mit 40 Jahren Eintretenden 1, 50 
und bei einem bOjährigen muß sie die Höhe von M 8, 82 haben, von 
welchen Sätzen ich also die Hälfte übernehme. Durch einige Umstände, 
welche ich später besprechen werde, werden sie aber um mindefleus 304 
eringer. 
g —* unliebsten werden junge Leute zahlen, da ihnen die Aus— 
sicht auf Invalidität noch fehr fern liegt, doch, ist bei ihnen der 
Beitrag der Geringfügigkeit wegen kaum fühlbar; je älter ber Ein⸗ 
tretende ist, um so drohender steht das Alter vor ihm, und um so 
geneigter wird er eine höhere Prämie zahlen. 
Wenn sich aber diese Versicherung wirklich einbürgern sollte, was 
ich hoffe, so werden wir, wenn wir noch eine Reihe von Jahren hinter 
uns haben, nur kleine Prämien zu zahlen haben, da die neu Eintre— 
tenden doch immer jüngeren Jahrgängen angehören werden; es gilt 
also hier wie überall, den Anfang zu überwinden, nur dieser ist schwer, 
vährend die Sache leichter wird, je länger sie gehandhabt worden ist. 
Verläßt ein Versicherter meitk Geschaͤft sreiwillig oder unfreiwillig, 
so wird die Sache für ihn sehr viel ungünstiger. Er hat bis dahin 
nur die Hälfte seiner Prämie bezahlt, während ich die andre Hälfte 
decke; die Versicherung zerfällt damit eigentlich in 2 Theile; in eine 
halbe Rente, die er sich aus eigenen Mitteln kauft, und in eine andre 
halbe, die ich kaufe, jedoch nur um sie ihm zu übermitteln, wenn er 
so lange' in meinem Geschäfte bleibt, als er arbeitsfähig ist; über seine 
eigene Hälfte kann er auch nach seinem Abgange nach Belieben ver— 
fügen; d. h. er kann die Prämienzahlung fortsetzen, hat nun aber, da 
ich nichts mehr dazu beitrage, für seinen bisherigen Beitrag nur noch 
die Hälfte der Rente zu erwarten, welche ihm zufallen würde, wenn 
er bei mir geblieben wäre. Außerdem läßt sich die Gesellschaft von 
dem Augenblick seines Ausscheidens an, nicht mehr auf eine Invali— 
ditätsrente ein, sondern gewährt nur noch Altersrente bei Eintritt in 
das 65 Lebensjahr, ermäßigt aber dafür die Prämie um 2 0. Der 
Grund hierzu liegt auf der Hand; bei mir war er durch Unfallver— 
sicherung gegen die meisten Invaliditätsfälle anderweit gedeckt, und die 
Wahrscheinlichkeit, daß er zu Besten dieser Versicherung invalid wer— 
den würde, war nicht groß; sobald er aber aus der Unfallversicherung 
Auda weidet, würde die Gefahr für die Gesellschaft eine viel größere 
werden. 
Er kann, wenn er unter diesen Umständen nicht Lust hat die Prä— 
mie fort zu zahlen, der Gefsellschaft die Versicherung zurückgeben; in 
welchem Falle er, wenn er noch gesund ist, *, der von ihm eingejahl⸗ 
ten Prämienhälfte zurückerhält. Ebenso geschieht es mit meiner Hälfte; 
ich kann, je nachdem es mir vortheilhafter erscheint, die Versicherung 
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