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Die Ausschussmitglieder unter sich bestimmten als
Vorsitzenden Stephan Hopf, als Protokollführer Samuel
Bloch. Endlich wurde am 3. Dezember 1864 Sigmund
Neumark als Kassier und Lehrer Fried als Gemeinde-
schreiber gewählt. Damit war die Gemeindevertretung in
allen ihren Teilen konstituiert. Die Kultusgemeinde blieb
weiter stillschweigend dem Rabbinate Fürth angeschlossen
und sollte es noch 8 Jahre lang bleiben.
Ein grosses und reichhaltiges Arbeitsprogramm drängte
sich von selbst der Gemeindevertretung auf. Es galt auf
allen Gebieten des Kultus und des Gemeindelebens Be.
zonnenes fortzusetzen und zu verbessern oder Neues zu
schaffen und zu organisieren,
Auf dem Friedhofe waren noch Bauten aufzuführen.
nämlich die Umfassungsmauer zu vollenden und ein Leichen-
haus zu errichten. Zur Aufbringung der hiezu notwendigen
Mittel wurde ein Darlehen von 16000 fl. aufgenommen. !)
Die Stelle eines Leichenhausarztes bot die Administration
dem prakt. Arzte Dr. Elias Mayer an, der sie unter der
Bedingung annahm, dass die ihm ausgesetzte Besoldung
von 150 fl. auf 50_fl. herabgemindert werde.*) Auch eine
Leichenordnung sollte eingeführt werden, die auf Ersuchen
der Administration vom 22. Dezember 1864 der Rabbiner
antworfen. Allein die Gesamtverwaltung erhob gegen
dieselbe mehrfache Bedenken und fasste den Beschluss,
die Feststellung einer Leichenordnung vorerst auf sich
beruhen zu lassen.®) Erst im Jahre 1869 wurde unter
fehlt auf dieser Liste. Die Wahl dieses Mitgliedes muss erst nach
träglich erfolgt sein, verstiess aber gegen $ 37 und 38 der Statuten,
so wie gegen die magistratische Bekanntmachung, (s. oben) der
zufolge nur 21 Personen gewählt werden sollten.
‘) Prot. vom 10. Juli 1865 in den G. A., Abt. I, 4, 4
?) Prot. vom 4. Mai 1864.
3) Prot. vom ı. Januar 1866,