216 v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremonien. _
Fehlen des Tagamts in der Frauen- und Spitalkirche an Gründen
angegeben sei. In der Frauenkirche ist das Abendmahl nie
ausgeteilt worden, weil sie nur eine kaiserliche Kapelle, keine
Kirche (s. Diptycha etc. S. 4f.) war, nur bestimmt zur Anhörung
des göttl. Worts und der damit verknüpften Musik, die der
nürnbergische Kapellmeister Sonn- und Feiertags besorgen muß,
vgl. Herold S. 253. Auch in der Spitalkirche, die anfangs
nur auf die Kranken und Pfründner des Stifts gegangen Sei,
seien nie so viel Kommunikanten gewesen, daß vor und nach
der Predigt Abendmahl gehalten wäre. Es sei also eine „Ver-
besserung“ der Liturgie an diesen Kirchen nicht vorgenommen
worden, geschweige denn auf ansbachische Anregung. Unrich-
tig ist 3. überhaupt, daß manche Überbleibsel des Papsttums
in der Stille schon abgethan seien, also auch Weiteres abgethan
werden könne. „In dem Wesentlichen der nürnb. Litur-
gie istnicht das mindeste abgethan worden, die Haupt-
sache in den Ceremonialien blieb allzeit einerlei,“ hören
wir hier aus autoritativem Munde bestätigt, Kleinigkeiten wie
Verkürzung der Chorzeit fielen nicht ins Gewicht. 4. Das
elende Gewäsche von der Herrschsucht der geistlichen Cere-
monienmeister beweist, daß der Anon. keine Einsicht in die
nürnbergische Hierarchie hat. Statt weiterer Widerlegung
giebt Hirsch die böswillige Insinuation mit einer anderen ZzuU-
rück: „der werte Freund in N. scheine einmal aus wichtigen
Ursachen von seinem Herrn Schaffer oder Senior kapittelt“
worden zu sein und habe nun diese unedle Rache geübt, dem
Anonymus Unwahrheiten zuzutragen. Wie unanständig ist
das, wie verunehrt er sein heiliges Amt! „Lieber, was hat ihm
das nürnberg. Ministerium zu leide gethan, daß er auf diese
erst nach 1627 geschehen s. ob, S. 209 (Mon. f. Gott. u. k.K. S. 403 versehent-
lich: „1527 noch lateinisch“). Bis dahin hatte also die „geraume Zeit“
gedauert, in welchem nach dem Eingeständnis des Anon. in der evang.
Zeit auch hier lateinische Liturgie bestanden hatte, aber wie es scheint,
erst wieder seit dem Interim, wenigstens deutet das Bedenken der mark-
gräflichen Prediger v. 1548 bei Hirsch, Gesch. d. Int. 5. 94 ff., nam. 97 f.
(„doch erfordert die Notdurft, daß die Prediger das gemeine Volk der
angerichten lateinischen Meg berichten, daß dieselbige der vori-
gen teutschen nit zu entgegen“) auf eine grössere Berücksichtigung
des Deutschen vor dieser Zeit, was die K.0. von 1553 ja gestattet.