Volltext: Der Streit um die Lauterkeit der Nürnbergischen Ceremonien in der Mitte des 18. Jahrhunderts

216 v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremonien. _ 
Fehlen des Tagamts in der Frauen- und Spitalkirche an Gründen 
angegeben sei. In der Frauenkirche ist das Abendmahl nie 
ausgeteilt worden, weil sie nur eine kaiserliche Kapelle, keine 
Kirche (s. Diptycha etc. S. 4f.) war, nur bestimmt zur Anhörung 
des göttl. Worts und der damit verknüpften Musik, die der 
nürnbergische Kapellmeister Sonn- und Feiertags besorgen muß, 
vgl. Herold S. 253. Auch in der Spitalkirche, die anfangs 
nur auf die Kranken und Pfründner des Stifts gegangen Sei, 
seien nie so viel Kommunikanten gewesen, daß vor und nach 
der Predigt Abendmahl gehalten wäre. Es sei also eine „Ver- 
besserung“ der Liturgie an diesen Kirchen nicht vorgenommen 
worden, geschweige denn auf ansbachische Anregung. Unrich- 
tig ist 3. überhaupt, daß manche Überbleibsel des Papsttums 
in der Stille schon abgethan seien, also auch Weiteres abgethan 
werden könne. „In dem Wesentlichen der nürnb. Litur- 
gie istnicht das mindeste abgethan worden, die Haupt- 
sache in den Ceremonialien blieb allzeit einerlei,“ hören 
wir hier aus autoritativem Munde bestätigt, Kleinigkeiten wie 
Verkürzung der Chorzeit fielen nicht ins Gewicht. 4. Das 
elende Gewäsche von der Herrschsucht der geistlichen Cere- 
monienmeister beweist, daß der Anon. keine Einsicht in die 
nürnbergische Hierarchie hat. Statt weiterer Widerlegung 
giebt Hirsch die böswillige Insinuation mit einer anderen ZzuU- 
rück: „der werte Freund in N. scheine einmal aus wichtigen 
Ursachen von seinem Herrn Schaffer oder Senior kapittelt“ 
worden zu sein und habe nun diese unedle Rache geübt, dem 
Anonymus Unwahrheiten zuzutragen. Wie unanständig ist 
das, wie verunehrt er sein heiliges Amt! „Lieber, was hat ihm 
das nürnberg. Ministerium zu leide gethan, daß er auf diese 
erst nach 1627 geschehen s. ob, S. 209 (Mon. f. Gott. u. k.K. S. 403 versehent- 
lich: „1527 noch lateinisch“). Bis dahin hatte also die „geraume Zeit“ 
gedauert, in welchem nach dem Eingeständnis des Anon. in der evang. 
Zeit auch hier lateinische Liturgie bestanden hatte, aber wie es scheint, 
erst wieder seit dem Interim, wenigstens deutet das Bedenken der mark- 
gräflichen Prediger v. 1548 bei Hirsch, Gesch. d. Int. 5. 94 ff., nam. 97 f. 
(„doch erfordert die Notdurft, daß die Prediger das gemeine Volk der 
angerichten lateinischen Meg berichten, daß dieselbige der vori- 
gen teutschen nit zu entgegen“) auf eine grössere Berücksichtigung 
des Deutschen vor dieser Zeit, was die K.0. von 1553 ja gestattet.
	        
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