Volltext: Der Streit um die Lauterkeit der Nürnbergischen Ceremonien in der Mitte des 18. Jahrhunderts

161 
11h 
cht 
"Yen 
PC 
Nen 
rraf 
AUD« 
len 
ler. 
Anz 
107 
hen 
ne 
IS 
IL 
f\. 
alt 
ner 
(AT 
a7 
le 
AN- 
N 
ind 
k, 
te 
1aß 
ng 
K 
FR 
het 
FT 
de, 
‚en 
7185 
nd 
v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremonien, 207 
bezeuge sein herzliches Vergnügen, Hirsch so eifrig in den 
Fußstapfen „unseres Herrn Schülin“ wandeln zu sehen. 
Darauf geht er, da Hirsch seine „kleine Erinnerung“, die doch 
ganz ‚unwiderleglich sei, rundweg verworfen und „alle ange- 
schuldigte papstentzende Ceremonien“ verteidigt habe, Punkt 
für Punkt auf die Replik des Nürnbergers ein. a) Hirsch 
menge Lehre und Ceremonien ungehörig zusammen, während 
er sie sorgfältig auseinandergehalten habe. b) Was die letzteren 
aber betreffe, so sei ihre (innere) Gemeinschaft mit dem Interim 
ganz zweifellos, mögen sie auch von 1524 stammen, nach dem 
eigenen Geständnis des Rates, der 1551 auf die Mahnung Gran- 
vellas, mit der Einführung des Interims nicht länger zu säumen, 
geantwortet habe: es sei ja geschehen, aber es sei schon vor 
dem Interim in N. so wenig Unterschied von dem alten 
Gebrauch zu spüren gewesen infolge der Beibehaltung der 
Meßkleidung und der lateinischen Liturgie, daß es nur so 
aussähe, als hätten sie nichts geändert. In dem interessan- 
ten Schreiben, das der Anonymus aus Mosers „Religionsfrei- 
heiten und Beschwerden der Evangelischen in ganz Deutsch- 
land“ II, 156 (auch bei Hirsch, Gesch. d. Int. S. 70f. nur 
statt „Interim“ „kaiserl. Declaration“) heranzieht, heißt es dann 
weiter: „Es wären aber bei der Messe und sonst etliche mehr 
Stücke, so eine Zeit lang in Ruhe gestanden, alsobalden 
wiederum aufzurichten und ins Werk zu bringen ver- 
ordnet worden, nämlich, daß die Messen an Feier- und Werk- 
tagen, und deren jede mit drei Priestern, in höchster Andacht 
gehalten, und zu allen denselben der Introitus, Kyrie Eleison 
et in Terra Pax, folgends die Epistel und nach dem Gradual, 
Alleluia und Sequens, das Dominical oder des Festes (Hirsch: 
das Sonn- oder Festtags-)Evangelium, das: Credo in Patrem, 
die gewöhnliche Prefation, nachmals das Sanctus Benedictus und 
Agnus, alles lateinisch gesungen werde.“ Vergleiche man 
diese hier geschilderte Ordnung samt der Interimsagende mit 
der heute giltigen Ceremonienordnung etwa in Wülfers Tafel- 
musik, so sei klar, daß seit dem Interim nur ganz weniges ge- 
ändert sei. Der Anonymus läßt sich also durch die Zurück- 
schiebung der Frage, ob päpstlich oder nicht, auf die andere, 
ob schon 1524 oder nicht. keineswegs imponieren. Sie war
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.