202 v. Schubert, Der Streit über die Nürnberger Ceremonien.
in seiner „Fränk. Reform. Hist.“ (1731) und Y. d. Lith
in seiner „Erläuterung der Ref. Hist.“ (1733) hatten über die
ersten Zeiten der fränk. evangel. Kirche bereits Licht gebreitet.
In den „Hamburgischen Berichten von den neuesten Gelehrten
Sachen“ erschien kurz nach der Publikation des Hirsch’schen
Buches, am 10. Juli 1750 (XIX. Jahrg., 52. Stück, S. 413 ff.),
unter der Spitzmarke Leipzig als dem Verlagsorte, eine An-
zeige desselben, die zunächst unter Hinweis auf die verdienst-
vollen bisherigen litterarischen Leistungen des Verfassers ein
kurzes und objektives Referat über die Interimsgeschichte giebt,
dann aber starke Zweifel ausspricht, ob es dem Verfasser ge-
lungen sei, die in der Vorrede so energisch kundgegebene Ab-
sicht zu erreichen, nämlich „die Kirchengebräuche in der Stadt N.
von der Beschuldigung eines noch anklebenden päpstischen Sauer-
teig zu befreien“. Selbst der, welcher nur in etwas die öffent-
lichen Gottesdienste daselbst eingesehen oder bei der Durch-
reise besucht habe, werde anderer Meinung sein. Indem der
Rezensent sich zur Begründung im einzelnen wendet, zeigt er
sich als ein genauer Kenner der nürnbergischen Verhältnisse.
Seine Vorwürfe sind die folgenden: 1. Die Geistlichen halten
das Abendmahl und ihre „Tagämter“ in Meßgewändern. 2. Ihre
Liturgie trägt katholisches Gepräge, sie haben ihre anti-
phonas und responsoria, tractus und hymnos und singen in den
„Chören“ die lateinischen Psalmen. 3. Bei Absingung des
Apostoliceums gebrauchen sie statt des Ausdrucks „Vergebung
des Sünden“ Ablaß der Sünden. 4. In einigen Kirchen
tragen sie nach der Predigt im höchsten Meßornat den Kelch
auf den Altar, ohne daß das Abendmahl ausgeteilt wird. 5. Der
Schulchor muß in der täglichen Vesper den marianischen Lob-
gesang anstimmen, und das Abendgeläute bei dem Gottesdienste
an der Marienkirche trägt noch „zum guten Andenken“ den
Namen Salve Regina.
Die Belege für _die Punkte 1, 2 u. 5 findet man reichlich
in Herolds bekanntem Buche über „Alt-Nürnberg in seinen
Gottesdiensten“ (1890), das seine Bedeutung ganz wesentlich in
der Darstellung des kunstvollen und vielgegliederten gottes-
dienstlichen Lebens im 17. und 18. Jahrh. hat. Noch immer
war die in der ganzen Stadt giltige Grundform die des 3 fachen