Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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ratete hier zum zweiten Male und kaufte bald darauf eines der Juden— 
häuser, die der Rat nach Vertreibung der Juden (1499) loszuschlagen 
suchte.“) Einige Jahre später, 1503, traf ihn durch eigene Schuld ein 
böses Mißgeschick, das ihn um seine bürgerliche Ehre bringen sollte. 
Er hatte eine Summe von etwa 1000 fl. bei einem Kaufmann, Jakob 
Baner, angelegt, die ihm nach einiger Zeit gekündigt, jedoch mit 
Interessen zurückbezahlt wurden. Baner empfahl ihm darauf eine Ge— 
sellschaft, deren Haupt Hans Starzedel war, bei der er sein Geld von 
neuem vorteilhaft anlegen könnte. Stoß befolgte den Rat, aber bald 
stellte es sich heraus, daß die ganze Sache Schwindel war. Baner 
hatte nämlich eine Schuldforderung an die von ihm empfohlene Ge— 
sellschaft gehabt, die ihm nun aus dem Betrage des Stoß'schen Anlage— 
kapitals zurückbezahlt wurde. Gleich darauf aber machte die Gesellschaft 
Starzedel Bankerott, ihre Hauptteilnehmer flüchteten sich und Stoß kam 
schändlicher Weise**) um das Seine. Um sich an Baner zu rächen und 
wieder zu seinem Gelde zu gelangen, verfiel nun Stoß seinerseits auf 
einen verbrecherischen Betrug. Er brachte nämlich einen Schuldbrief 
des Baner vor, worin sich dieser gegen ihn angeblich zu einer Schuld 
von 1200 Gulden bekannte. Der Brief zeigte deutlich die Handschrift 
und das Petschaft des Baner, war aber, wie der Verlauf des darüber 
geführten Prozesses ergab, eine Fälschung, zu der sich Stoß durch die 
Geschicklichkeit seiner Hand hatte verleiten lassen. Der Künstler wurde 
darauf verurteilt und wegen Fälschung durch beide Backen gebrannt 
(1503). Heinrich Deichsler berichtet, man hätte keinen je so lind ge— 
brannt, und in der That war die harte Strafe selbst noch eine Gnade, 
da Stoß wegen seines Vergehens, das, wenn auch keineswegs zu ent⸗ 
schuldigen, so doch menschlich begreiflich ist, von Rechtswegen, wie derselbe 
Chronist zu erzählen weiß, beide Augen verloren haben sollte.“*) Außer— 
dem mußte sich Stoß eidlich verpflichten, sein Lebenlang die Stadt nicht 
zu verlassen. Abgesehen von dem Ehrverlust — wollte doch kein Bild— 
schnitzergesell mehr bei ihm arbeiten — mag ihm diese Beschränkung 
seiner persönlichen Freiheit besonders schwer gefallen sein, weil er 
mit seinen Waren die Nördlinger und Frankfurter Messen zu besuchen 
pflegte. Er wurde deshalb wortbrüchig und entfloh, erhielt jedoch vom 
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..Das Haus, jetzt in zwei Teile gesondert und mit den alten Nummern 
S. 939 und 240 bezeichnet, besindet sich Ecke Wunderburg⸗ und Prechtelsgasse. Die daran 
befindliche Madonna, jetzt im germanischen Museum und durch eine Kopie erseztzt, 
rührt höchst wahrscheinlich von dem Meister selbst her. 
.**) Daß Baner sich einer betrügerischen Handlungsweise schuldig gemacht und 
die schlimme Lage der Gesellschaft gekannt habe, wird von Christoph Scheurl in seiner 
Familienchronik behauptet. Vgl. Mitteilungen des V. f. G. d. Stidt. N. 9. Heft S. 219. 
.9 Nach Baader, J., Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs, pflegte der Rat 
ein solches Verbrechen sogar mit dem Tode zu bestrafen ().
	        
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