Volltext: Katalog der internationalen Hunde-Ausstellung Nürnberg am 27., 28., 29. und 30. Juni 1896

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während des Transportes an die Kette anzulegen oder diese beizu- 
fügen. Das Halsband des Hundes sollte den Namen des Be- 
sitzers tragen. 
Die Halsbänder müssen für alle Hunde, mit Aus- 
nahme der Schoosshunde, hinreichend starke Würge- 
halsbänder, die Ketten müssen mit zwei Wirbeln und 
Karabinerhaken versehen sein. Jeder ankommende 
Hund, dessen Halsband oder Kette (für Schoosshunde 
ein ledernes Halsband, das der Hund nicht abstreifen 
kann, und lederne Leine mit Karabinerhaken) dieser 
Vorschrift nicht entspricht, wird sofort mif neuen vor- 
schriftsmässigen Stücken auf Kosten des Ausstellers 
versehen werden, von dem bei der Rücksendung für 
ein Halsband .4 1.80, für eine Kette 4 1.50 durch Nach- 
nahme erhoben wird. 
Der Transportbehälter muss mit der zugesandten Adresse und 
Ausstellungsnummer versehen und die Adresse des Ausstellers für 
die Rücksendung deutlich geschrieben sein. Folgen von un- 
teserlichen Adressen fallen dem Besitzer des Hundes zur Last. 
Ausserdem ist es dringend anzurathen, den vollen Namen und 
die Adresse des Absenders auf den Transportbehälter selbst auf- 
malen zu lassen, da bei einem Aufheften der sich immer leicht 
loslösenden Zettel unliebsame Verwechslungen vorkommen können. 
Mit Rücksicht auf die theils genehmigte, theils nachgesuchte fracht- 
freie Rückbeförderung der mit Eisenbahn ankommenden Hunde, 
muss die Sendung im Frachtbrief als „Ausstellungsgut“ be- 
zeichnet sein. 
Die Einsendung hat frachtfrei zu erfolgen. - 
Die persönlich einzuliefernden Hunde sind an dem angegebenen 
Einlieferungstermine mit Halsband, Kette und Ausstellungsnummer 
versehen, unter Vorlegung des Annahmescheins dem Annahme- 
Ausschuss am Eingang des Ausstellungsplatzes vorzuführen. Mittels 
Eisenbahn eintreffende Hunde werden durch einen Spediteur vom 
Bahnhofe zur Ausstellung und nach deren Schluss zum Bahnhofe 
zurückbefördert, wofür der Spediteur für jede Kiste eine 
vom Ausschuss festgesetzte, billigst berechnete Ge- 
bühr bei der Rücksendung nachnimmt. 
Freie Rückbeförderung von Hunden durch die Post kann nicht 
erfolgen, freie Rückbeförderung durch die Bahn nur bei vorschrifts- 
mässiger Einhaltung der auf die Aufschrift bezüglichen Bestimm- 
ungen in Aussicht gestellt werden. 
$ 6. Bissige Hunde. Gegen Menschen. bissige Hunde wolle 
man nicht einsenden; sollte indess eine Ausnahme hiervon bean- 
sprucht werden, so ist diese Eigenschaft bei der Anmeldung aus- 
drücklich anzugeben. Solche Hunde müssen mit Maulkorb versehen 
sein und können nur in besonderen Zwingern ausgestellt werden, 
an denen eine entsprechende Aufschrift zur Warnung des Publikums
	        
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