Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

Gemäß 8 22 Ziff. 1 des Invaliditäts- und Altersversiche— 
rungsgesetzes werden für ihn die Beiträge in der ersten Lohnklasse 
entrichtet, für welche der Lohnsatz gemäß 8 28 L. c. 300 Mk. 
beträgt. Invalide im Sinne des Gesetzes ist er, wenn er nicht 
mehr 
n/0 des 800fachen ortsüblichen Taglohnes — 60 
plus Us des Lohnsatzes der letzten 5 Beitrags jahre — 30 , 
in Summa 110 
verdienen kann. 
Nun bekommen vielfach ältere Leute auf dem Lande für ihre 
geringe Arbeitsleistung nichts mehr als den Lebensunterhalt in 
natura, dieser ist aber höher veranschlagt als der nach 89 des 
Gesetzes für die Invaliditätsberechuung maßgebende Minimalver— 
dienst, so daß Jemand noch nicht invalide ist, so lange er noch 
Wohnung, Kost und Kleidung erhält. Andererseits sind solche 
Personen nach 88 des Gesetzes nicht versicherungspflichtig, da sie 
nur freien Unterhalt bekommen, sie verlieren also, wenn ihnen 
nicht der Arbeitgeber freiwillig die ganzen Versicherungsbeiträge 
fortzahlt, nach Ablauf von 5 Jahren, während welcher sie noch 
gegen freien Unterhalt fortgearbeitet haben, jeden Anspruch gegen 
die Versicherungsanstalt und haben vielleicht Jahre lang umsonst 
Beiträge gezahlt. 
III. Belastung im allgemeinen und speziell der Unternehmer. 
Ein Hauptvorwurf, der gegen die verschiedenen Versicherungs— 
gesetze im Einzelnen und die sogenannte Sozialgesetzgebung im 
ganzen erhoben wird, ist der, daß sie eine kolossale Belastung 
mit sich gebracht habe, sowohl was Schreiberei und Lauferei an— 
langt, als auch in finanzieller Hinsicht. 
Es ist nicht zu leugnen und muß an dieser Stelle besonders 
hervorgehoben werden, daß die Geschäftslast der Landbürger— 
meister im allgemeinen und auch insbesondere durch die Versiche— 
rungsgesetze nachgerade auf einem Höhepunkt angelangt ist, daß 
die wenigsten Bürgermeister in unseren kleinen Landgemeinden 
ihrer Aufgabe gewachsen und vollkommen auf ihren Gemeinde— 
schreiber angewiesen sind. Die Gemeindeschreiberei wird zwar 
von vielen Lehrern in dankenswerter und verständnisvoller Weise 
zeführt, aber da nicht in jeder Gemeinde eine Schule ist, treten
	        
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