Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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die notwendigen Arbeitsbescheinigungen für die Jahre 1888, 89 
und 90 zu beschaffen, so sind sie auch noch durch die insbesondere 
1892 von Nürnberg aus in Seene gesetzte gewissenlose Agitation 
gegen das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz schwer ge— 
schädigt worden; denn einerseits ist es vorgekommen, daß den 
unständigen Arbeitern von ihren Arbeitgebern vielfach keine Bei— 
tragsmarken mehr eingeklebt wurden und andererseits hat die 
Durchführung der für diese Arbeiterkategorien während der Zeit 
der Arbeitslosigkeit notwendige Selbstversicherung unter dem Druck 
dieser Agitation nicht nur keine Fortschritte, sondern sogar einen 
Rückschritt gemacht. Nachstehend folgt zur Veranschaulichung eine 
Tabelle der Versicherungsanstalt für Mittelfranken: 
— Verkaufte Selbstversicherungs⸗ 
Jahraana Gesamteinnahme in Mark marken (à 28 Pfg.) 
Stück 
, 
1891 1193 732 1681 
1892 1207 999 1490 
1893 1147 988 1884 
180 1286 678 3086 
Die Folge ist nun, daß jetzt die Rentenansprüche solcher 
Arbeiter in großer Zahl abgewiesen werden. Andererseits 
—D 
wenn er sich in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung befindet, 
obwohl die Aussicht auf Erlangung einer Invalidenrente äquat 
Null ist; hier wäre eine Abänderung der bestehenden Bestimmungen 
dringend wünschenswert. 
Der andere sehr gerechtfertigte Beschwerdepunkt betrifft den 
Zeitpunkt des Eintrittes der Invalidität. Gemäß 89 
des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes wird dieselbe 
angenommen, wenn der Versicherte nicht mehr im Stande ist, 
circa den dritten Teil des ortsüblichen Taglohnes zu verdienen. 
Nehmen wir ein Beispiel: 
Für einen erwachsenen männlichen Taalöhner im Bezirksamt 
Neustadt a. A. beträgt: 
der Jahresarbeitsverdienst 340 M 
der Anschlag des Wertes der Naturalbezüge 220 
der ortsübliche Taglohn 1,20 
nach den Festsetzungen durch die höhere Verwaltungsbebörde.
	        
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