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Die bei Ausbruch der Seuche erforderlichen Sperr—
maßregeln sind sofort zu verfügen und öffentlich bekannt zu
geben. Die Sperre ist so zu verfügen, daß der Ort des
Seuchenausbruchs den Mittelpunkt des gesperrten Bezirkes,
für welchen ein nicht zu großer Umkreis zu bestimmen ist,
bildet; für Handelsviehställe wäre sofort ein größerer Sperr—
bezirk festzusetzen und naheliegende Marktorte wären in die
Sperre einzubeziehen.
Hier möchte ich mir die Frage erlauben, welche Erfolge mit
der Entschließung vom 24. Dezember 1893 erzielt worden sind?
Die dortigen Bestimmungen sind auf das Rigoroseste durchgeführt
worden, allein es konnte die Seuche, ein weiteres Vordringen der
Seuche, dadurch nicht verhütet werden (Bewegung). Wie mir
von Tierärzten in Würzburg zugegeben wurde, ist ein Rückgang
der Seuche infolge dieser ministeriellen Entschließung nicht zu
konstatieren (Oho! Oho!). Ich berufe mich auf das mir vor—
liegende Material. Es ist auf diese Weise vorgekommen, daß
z. B. in Moos ein Seuchenfall eintrat. Ich wohne 30 Kilometer
davon weg und habe nicht die geringste Verbindung dahin, allein
wir wurden ebensfalls mit gesperrt, dagegen eine halbe Stunde
davon wird nicht gesperrt, weil das betreffende Dorf zu einem
anderen Bezirksamt gehört. Es dauert 8 bis 14 Tage bis wir
nur von der Sperre erfahren und bis dahin ist die Seuche meist
schon längst erloschen. Man hat nur Schaden, von einem Erfolge
dagegen ist nichts zu sehen. Ich möchte mir daher vorzuschlagen
erlauben, daß der Beschluß unseres unterfränkischen Kränzchens
hier berücksichtigt wird.
In Hessen, Württemberg, Baden verfährt man ebenso.
Wir haben durch die weitgehenden Absperrmaßregeln nur Schaden
gehabt und sprechen uns entschieden dagegen aus.
Als 4. Punkt möchte ich mir erlauben, darum zu bitten,
einschieben zu können, daß das Abkochen nur gefordert wird,
wenn eine dolose Übertretung erwiesen ist. Es ist für uns von
Wichtigkeit, wenn nicht ohne weiteres verfügt wird, daß die ganze
Milch aus einem Stalle, in welchem eine große Zahl Tiere
stehen, abgekocht wird. Gekochte Milch können wir nicht ver—
werten. Auf diese Weise kann einem ja, wenn man mit vieler
Mühe die Milchwirtschaft eingerichtet hat, das Geschäft mit einem
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