Full text: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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6. Die erforderlichen Desinfektionsmittel, auch nach Beendi— 
gung der Seuche, sind den Einzelnen kostenfrei zur Ver— 
fügung zu stellen. 
7. Die Durchführung der Desinfektion ist zu überwachen. 
III. 
Hinsichtlich des Verkehres mit Schlacht- und Handelsvieh 
in großen Städten werden die folgenden Maßregeln empfohlen: 
. Jeder Schlacht- und Viehhof in Städten muß mit dem 
Hauptbahnhofe durch ein besonderes Geleise verbunden 
sein. 
Das zur sofortigen Schlachtung eingeführte außerbaye— 
cische Vieh muß auf einer besonderen Rampe ausgeladen 
verden, welche täglich bezw. nach jeder Benützung durch 
zründliche Spülung mit Desinfektionsmitteln zu reinigen 
ist; die Rampe ist so anzulegen, daß ein entsprechender 
Ablauf des Spülwassers möglich ist. 
Schweine, welche als Hauptverbreiter der Seuche bekannt 
sind, müssen auf einer besonderen, von den Auslade— 
stellen der anderen Tiergattungen möglichst entfernten 
Rampe ausgeladen werden. 
Mischtransporte von Schweinen und anderen Zweihufern, 
z. B. Schweinen und Schafen, dürfen nicht verladen 
werden. 
Der — jetzt schon in befriedigender Weise stattfindenden 
— Desinfektion der Transportwagen ist besondere Sorg— 
falt zuzuwenden. 
In allen Viehhandelszentralen, insbesondere aber an 
Orten, an welchen sich Schweinehandel konzentriert, sind 
Einrichtungen zu treffen, welche eine gründliche Des— 
nfektion der Wagen und des angesammelten Düngers 
ermöglichen. 
Die Städte, auf deren Schlacht- und Viehhöfen sich ein 
über den Bedarf hinausgehender Verkauf von Handels— 
oieh entwickelt, sind anzuhalten, einen eigenen Export— 
oiehhof zu bauen, der in seinen sanitären Einrichtungen 
den weitestgehenden Ansprüchen entsprechen und möglichst 
weit vom Schlacht- und Viehhof entfernt sein muß.
	        
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