Objekt: Nürnbergs Bedeutung für die politische und kulturgeschichtliche Entwickelung Deutschlands im 14. und 15. Jahrhundert

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den Herren gegenüuͤber eine kräftige Stellung einnehmen, vermoͤge 
deren sie schon unter Conrad II., dem ersten Könige der frän— 
kischen oder salischen Dynastie eine gleiche Existenz und Anerken— 
nung als die Krieger errangen und dann den siebenten Heerschild 
bildeten. Das Streben der fraͤnkischen Kaiser, von welchen 
Heinrich III. durch klaren scharfen Verstand und unerschuͤtterliche 
Energie des Willens am meisten hervorleuchtet, war besonders 
auf die Herstellung einer kräftigen Alleinherrschaft und die alleinige 
Geltung der Kaiserlichen Autorität gerichtet, welche über jeder 
weltlichen und geistlichen Macht stehen sollte. Daher waren sie 
neben den dadurch hervorgerufenen Streitigkeiten mit der Kirche 
hauptsaͤchlich bemuͤht, die Herzoge und Grafen in ihre ursprüng— 
liche Stellung als bloße Reichsbeamte zurückzuweisen und in 
diesem Kampfe erkannten ste gar bald die wirksame Unterstuͤtzung, 
welche das in den Städten sich herausbildende Element ihnen 
gewähren mußte und suchten daher auf jede Weise das Empor— 
kommen derselben zu fördern. 
Die Städte ihrerseits in dem Bestreben, sich von den Herren, 
auf deren Grund und Boden sie angelegt waren, immer unab— 
hängiger zu machen und in der Erkenntniß, daß site dies nur 
durch die Unterstuͤtzung des Reichsoberhauptes vermochten, waren 
dieserhalb stets bereit, für die Befestigung der Reichsgewalt und 
die darauf abzielenden Kaiserlichen Absichten einzutreten. Wenn 
nun auch, als in der Folge die Landeshoheit sich gleichwohl 
immer mehr herausbildete, viele Städte den Herzogen, Grafen 
und Bischöfen unterlagen, so vermochten doch viele andere und 
namentlich die größeren und reicheren unter ihnen theils durch 
Kaiserliche Eremtionen, theils durch Loskaufung oder durch den 
Untergang einzelner herzoglicher und gräflicher Familien sich unter 
das Reich zu ziehen und sich gleich denjenigen, welche urspruͤnglich 
auf Königlichen Kammerguͤtern errichtet waren, als Reichsstädte 
zu erhalten. Das Lebensprincip derselben war somit die Aufrecht— 
erhaltung der Kaiserlichen Macht und Wuͤrde, des Friedens, ohne 
welchen städtisches Wesen überhaupt nicht gedeihen kann, der
	        
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