Volltext: Notizen zu den Ausstellungsgegenständen des k. bayer. Staatsministeriums des Innern [Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg 1896]

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ca. 20000 Mk verbessert, wozu das Aerar einen Beitrag von 
6000 Mk geleistet hat. 
Die Thulbabrücke bei Hammelburg ist im Jahre 1883, die 
Brendbrücke bei Neustadt (No. 60) im Jahre 1890/91 massiv 
in Stein neu gebaut worden. 
Ausser der Mainbrücke zu Aschaffenburg (No.67) sind im letzten 
Decennium noch folgende neue Mainbrücken zur Ausführung 
gelangt, zu welchen mit Ausnahme der Ludwigsbrücke in Würz- 
burg Zuschüsse von Seiten des kgl. Aerars geleistet wurden, und 
zwar: die gewölbten Brücken: zu Volkach, die Ludwigs- und 
Luitpoldbrücke zu Würzburg, dann die Brücken mit eisernem 
Jeberbau: zu Schwarzenau, Segnitz, Zellingen und Obernburg. 
Die Correetion des Maines, welche in den zwanziger Jahren 
Jieses Jahrhunderts begonnen wurde, erstreckte sich anfänglich 
auf Durchstichanlagen und auf Einschränkungsbauten. Sie ist 
nunmehr so weit gediehen, dass durch weitere Anlage von 
Correctionsbauten allein eine weitere Verbesserung des Fahr- 
wassers nicht mehr erzielt werden kann. 
Im Sommer, zur trockenen Jahreszeit, ist bekanntlich die 
Wasserführung des Maines eine sehr geringe, bei Aschaffenburg 
38 cbm in der Securde, während ungewöhnliche Hochwasser, 
veranlasst durch gleichzeitigen Schneeabgang in dem ganzen 
bedeutenden Aufnahmsgebiete, welches bis Aschaffenburg 
22488 qkm umfasst, eine Wassermenge abführen, die für das Jahr 
1882 auf 2440 cbm, für das Jahr 1845 auf 83065cbm in der 
Secunde berechnet wird*). Ueben diese Gegensätze wesentlichen 
Einfluss auf die Gestaltung der Correctionslinien, so wird die 
Bauweise noch weiter wesentlich bedingt durch die Beschaffen- 
heit der Flusssohle des Maines. 
Die Geschiebeführung dieses Flusses ist keine sehr bedeu- 
tende. Die Entstehung neuer, bezw. die Erhöhung bestehender 
Sandbänke wird nur nach Hochwasser oder zur Zeit sehr niedrigen 
Wasserstandes beobachtet und zwar ausschliesslich an Plätzen, 
* Der Hochwasser-Nachrichtendienst im Rheingebiet ist 
durch Vereinbarung unter den betheiligten Uferstaaten genau 
geregelt. Der den bayerischen Main berührende Antheil an 
demselben ist auf einer im Durchgange zur Ausstellung der 
kgl. Brandversicherung angebrachten Karte zur Anschauung 
gebracht.
	        
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