Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

755 — 
men puhh, hip 
ilisen— mid 
— J 
ude bich 
en dutn, lu 
—D 
ben und kWh— 
nre bu 
Liehhlhbeln 
hanz ungeha 
herweltun in 
odte und in gu 
vfell. Unsh 
— 
reiche — 
er PFfrirden, 
ürrherger dithn 
lend, die insu 
den hept uuh 
zlleinnehner ꝑl 
dasper dushedu 
tt wurden bier h 
adlmohgftee e 
— 
Finer bon imn 
eat, der wenihsen 
zewöhnlich guhr 
auz den hurd 
ner Vohhen eun 
c viet Efthur 
X wucdnn 
den gohenP 
der — 
ibopersonen im 
z Wappen hffulih 
füt —T 
wnen krauhen hu 
tnbetg edet uhen 
lleidung bon den 
hrigens det —B 
thätige Sinn der Nürnberger Bevölkerung auch mit der Einführung 
der Reformation keineswegs nachließ, beweisen zahlreiche spätere Stiftungen, 
die zu dem Almosen gethan wurden, auf die wir hier nicht näher ein— 
gehen können. Der Rat ließ übrigens des öfteren an die Prediger, 
Kapläne und Genannten (die die Testamente mit ihrem Zeugnis be— 
kräftigen mußten), den Befehl ausgehen, daß sie auf der Kanzel oder 
wo sonst immer allen Leuten die Förderung des Almosens um Christi 
willen fleißig ans Herz legen sollten. Das Almosamt war, wie sich 
denken läßt, eines der größten Amter in der Stadt, es hatte — wenigstens 
später — seinen besonderen Almosschreiber, einen eigenen „almosischen 
Baumeister“, vier Almosdiener, Bettelrichter (zur Überwachung der 
Bettelei) u. s. w. Die eigentlichen Lasten der Armenpflege lagen üb— 
rigens allein dem Stadtalmosenamt ob, das außer den freiwilligen Bei— 
trägen aus Sammlungen u. s. w. im wesentlichen nur die kirchlichen 
Bebäude — nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land — 
und die Einkünfte (Zinsen, Mieten u. s. w.) daraus umfaßte. Das 
Landalmosenamt leistete dazu nur Zuschüsse, während es im übrigen 
zu einer Menge anderer Zwecke benützt wurde. Es war gewöhnlich, 
haß der Rat, wenn er in Geldverlegenheit war — und das war recht oft 
der Fall — Vorschüsse von ihm verlangte, die nie zurückgezahlt wurden. 
Im Jahre 1798 wurden die vom Losungsamt dem Landalmosenamt 
schuldigen Kapitalien mit 187550 fl. und die daraus rückständigen 
Zinsen mit 418100 fl. berechnet. Sie wurden als unerbringlich ab— 
geschrieben. Ähnlich wie mit dem Landalmosen verfuhr man mit dem 
Klostergut der später eingezogenen Nonnenklöster St. Klara und Katha— 
rina, für die besondere Ämter eingerichtet wurden. 
Aus dem Stadtalmosen wurde nun aber auch die Instandhaltung 
der überkommenen Kirchengebäude, die Auszahlung der Leibgedinge (Pen⸗ 
sionen) an die ausgetretenen Mönche und Nonnen, sowie die Besoldung 
der „Prediger, Pröpste, Kapläne, Schulmeister, Kirchner, Meßner und 
Totengräber“ — bis zur Errichtung eines besonderen Kirchenamts 
1528 — bestritten. Letztere hätte allerdings wohl reichlicher bemessen 
sein können, zumal da mit der Abschaffung der alten Zeremonien auch 
die außerordentlichen Einnahmen und Gefälle, die Sporteln der Geist—⸗ 
lichkeit halb von selbst und halb durch die Verbote des Rats, der auf 
die Unzufriedenheit des gemeinen Mannes Bedacht nehmend bereits 1524 
alle „Zufäll und Schinderei“ der Kapläne abgeschafft hatte, eine ganz 
gewaltige Einbuße erlitten. Der Geistlichen waren immer noch viele, 
so waren an der Sebaldus- und Lorenzkirche allein je 1 Prediger und 
8 Kapläne und Diakonen (von denen der älteste Schaffer hieß) ange— 
stellt. Aber die meisten von ihnen hatten nur ein kärgliches, oft kaum
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.