ten Wley w—
n heh n
uß in —T
din —
ufhohet un—
de duusn
ni dohpe iig
des nihhen, he⸗
Nütiheg im
rautht hute m
iner Uniht n
lemr ihre h——
— —
uß in de Vil
eteien seitend dß
teriell duch du
tädtishen Inph
nürlich sottphh
en Prddie tih
ostarbam lh. Io—
dlara wurde ihr
Nonuten (5. f
na biz zu ihren
otissin berwaltet
Lode (1öhh) du
Kinige dehr
tte hier wie dut
eichen Hetröse de
—D—
—X
ʒtiftern oder dern
xwegen um hu
ste exhallen blehn
—XW
weimal, verheirtheten
—DV P
zt sogar alz hahrn
nde in Jirnherh
Vinder, F. —X
a Charin —
852.
Beschichte der Bade Hürnberg.
(04. Fortsetzung.)
Der Rat schlug einen Mittelweg ein. Er erklärte sich als die
weltliche Obrigkeit zu dem rechtmäßigen Besitzer aller Lehenschaften,
vozu auch die „Pfaffenpfründen“ gehörten. Einige von diesen wurden
an die Familie der Stifter oder, wo diese noch lebten, an die Stifter
selbst zurückgegeben, andere blieben im ganzen oder teilweisen Besitz der
jeweilig in ihrem Genuß befindlichen Vikare. Die erledigten Pfründen
wurden wie alles übrige Kirchenvermögen (wobei die kirchlichen Geräte,
von denen gleich eine große Menge verkauft wurde, nicht den kleinsten
Teil ausmachten), also die Güter der Pfarrkirchen, der Marienkirche,
sowie sämtlicher dem Rate übergebenen Mannsklöster und des Frauen—
klosters zu Gründlach, mit dem sog. „neuen“ oder „gemeinen“
Almosen vereinigt. Dieses hatte der Rat erst wenige Jahre zuvor
offenbar schon unter dem Einfluß der neuen Lehre, die die sog.
guten Werke, also auch das Almosengeben nicht mehr als verdienstlich
angesehen wissen wollte, ins Leben gerufen. Im Jahre 1522 war aus
der Mitte des Rats Sigmund Fürer und Hans Haller mit der Ausar—
beitung einer neuen „Almosenordnung“ beauftragt worden. Die beiden
Ratsherren zogen noch zehn andere angesehene „ehrbare“ Bürger hinzu,
von denen zwei als sog. Almospfleger bestellt wurden. Als Einkommen
wurden dem neuen Almosen die vor Alters errichteten, Spenden“ und
Seelbäder (Stiftungen zu Bädern für Arme, die der Seele des
A
die in die Klingelbeutel (die, wie es scheint, erst damals eingeführt
wurden) zugewiesen. Dadurch und sonst durch freiwillige Beiträge
und Legate wurden in den ersten drei Jahren seines Bestehens dem
neuen Almosenfonds über 13000 Gulden zugeführt. Aus diesen
Mitteln wurden nun die Kosten für eine geregelte Armenunter—⸗
stützung aufgebracht. Offenkundig dürftige Personen, und zwar nicht
nur Kranke oder Erwerbsunfähige, sondern auch kleinere Handwerker
erhielten allwöchentlich eine natürlich nur sehr bescheidene Unter—
stützung, wurden aber dafür verpflichtet, sich in Zukunft des Bettelns
zu enthalten und öffentlich stets einen blechernen Schild als sog.
F 2Rriem's Geschichte der Stadt Aürnberg, herausgeg. v. Dr. E. Reicke
erscheint soeben im Verlag der Joh. Vhil. Raw'schen Buchhandlung (JI. Braun)
Theresienstraße 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen
Abbildungen in ca. 25 Lieferungen à 40 Pfg, worauf wir die Leser unseres
Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R.