Metadaten: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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beim Bann den Wortlaut des Osianderschen Entwurfs wieder her- 
stellen !). Ausführlich begründet Osiander in einer besonderen Schrift 
Art. 1 und 5, ersterer vom Verhältniss von Gesetz und Evangelium, 
letzterer vom baptismus conditionalis handelnd. Die Ansbacher Ver- 
besserungen wurden von den Nürnberger Theologen fast durchweg 
angenommen. 
Am 11. Mai?) übersandte Osiander die Nürnberger Anträge an 
Vogler, und mit welchem Eifer man. in Ansbach die Fertigstellung 
der Kirchenordnung betrieb, lässt sich daraus deutlich erkennen, dass 
schon am 15. Mai die Ansbacher Prediger und Brenz, der gerade 
in Ansbach sich aufhielt, sich über die Osiander’schen Vorschläge 
geäussert haben. Beide Gutachten: übersandte Vogler an Osiander *) 
mit der Bitte, nicht durch hartnäckiges Bestehen auf seiner Meinung 
das Werk aufzuhalten. Art. 1.und 5 lehnten die Ansbacher Theo- 
logen ab *), die übrigen Verbesserungsanträge dagegen nahmen sie an. 
Weiterhin verlangen sie in ‚ihrem Gutachten zur Aufrechterhaltung 
der Ordnung „Visitatores oder einen senatus presbyterorum und eine 
Synode“. Über die Einrichtung der Synode möge man jedoch ge- 
sondert verhandeln, damit die Kirchenordnung nicht aufgehalten 
werde. Den Visitatores seien auch die Ehesachen und ‘andere in der 
Ordnung nicht vorgesehene. Fälle zuzuweisen. Ausserdem wünschen 
sie eine Feiertagsordnung. Das Brenz’sche Gutachten 5), eigentlich 
eine nähere Erläuterung des Gutachtens der ‚ansbacher . T’heologen, 
setzt sich ausführlich mit der Anschauung des nürnberger Gutachtens 
über das Verhältniss von Gesetz und Evangelium, sowie über .den 
baptismus condicionalis auseinander, dringt. auf eine Synode. zur Auf- 
vechterhaltung christlicher Zucht, und schlägt eine Kirchenzucht in der 
Art der alten Kirche mit kirchlichen Strafen vor. Auch Brenz snricht 
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1) Tom. IX zwischen Nr. 7 und 8. 
2) Tom, IX Nr. 7b. * 
3) Brief vom Montag nach vocem jucundatis (15. Mai), Tom... IX nach 
Nr. 7. 
4) Gutachten Tom. IX Nr. 8. 
5) Tom. IX vor Nr. 10, abgedruckt Pressel: Anecd. S. 199 ff} 
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