Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

57 
’artei 
Wei 
An eg 
Nsam 
‚hkeit 
altern 
"ende 
* Ge- 
ndnis 
unds 
ıdern 
‘Xen, 
20Mm- 
der 
stan- 
)iffe- 
NeNnsS. 
Von 
16 80 
SERDERM 
ine 
.ASZU- 
Yen, 
dem 
von 
nber- 
raten 
at1on 
ınd 
den 
und 
„ol 
une 
ven, 
welche die Weisung hatte, in Nürnberg andere Saiten aufzuziehen 
als am Hofe des Markgrafen, nämlich bei diesem mit aller Ent- 
schiedenheit aufzutreten. Dem Rat war dies bekannt, und ihm war 
lie Standhaftigkeit seines Bundesgenossen nicht über alle Zweifel 
erhaben, so dass er die Gesandten so lang bei sich aufhielt, bis dem 
Markgrafen von dieser Instruktion der Bundesgesandten Mitteilung 
vemacht war. Dieser durchschaute den Plan und schrieb an die 
Statthalter: „wir vermerken so viel, dass solch bundisch Botschaft 
mehr auf unser eigen Leut, denn auf jemands anders Anregen ge- 
schickt wurdet“ !). Zugleich wies er sie an, der Botschaft gegen- 
über auf der früher gegebenen Antwort zu bestehen, dass er sich 
nicht von Gottes Wort schrecken lassen wolle, auch sollten sie offen 
len Klagen über Bischöfe und Geistliche Ausdruck geben. Sei die 
Botschaft mit dieser Antwort nicht zufrieden, „so wollt euch mit 
den von Nürnberg einer weiteren Antwort vergleichen, wie wir vor 
auch gethan haben“. Unter dem gleichen Datum des 27. Dezember 
schrieb Georg an den Rat in dieser Sache‘ und erklärte sich mit 
dem Druck der Visitationsordnung einverstanden, offenbar in der 
Absicht, dadurch der über ihn in Nürnberg verbreiteten üblen Mei- 
nung entgegen zu treten. So war der Versuch misslungen, den 
Fürsten von dem Bündnis mit der Reichsstadt abzubringen. 
Ganz ohne Schwankungen blieb jedoch die Haltung des Mark- 
zrafen nicht. Auf dem Bundestag zu Augsburg an Petri cathedra 
war von neuem über die Klagen des bamberger Bischofs verhandelt 
worden, und die ausserordentlichen Gesandten des Markgrafen reich- 
ten eine ausführliche schriftliche Entgegnung auf die verschiedenen 
Klagepunkte ein ?), allein die brandenburgischen Bundesräte gaben 
ihrem bambergischen Collegen die Zusicherung, dass der Markgraf 
die Visitation einstellen werde, hinter dem Rücken der. verordneten 
Unterhändler und ohne dazu Vollmacht zu haben, so dass in dem 
Bundesabschied ausgesprochen wurde: „dass sich die Parteien etlicher 
Artikeln halber selbst: mit einander vereinigt und dieselben in Ab- 
schied zu setzen für unnötig geachtet haben“, und der bambergische 
1) Georg an die Statthalter, Culmbach, Johannes Evangelista 29 
27. Dez.) X, f. 170 f, | 
9) Vermerk auf der Schrift B Tom. X, 188 ff.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.