Full text: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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schon. bei den Bundesständen verklagt habe, und die Sache auf den 
kommenden Bundestag vertagt sei. Da der Landfriede durch die 
Visitation, welche einer jeden Obrigkeit zustehe, und zu welcher der 
Abschied des Reichstags zu Speyer das Recht gebe, nicht verletzt 
worden. sei, könne nach dem Bundesrecht überhaupt keine Strafe 
verhängt werden *). 
Ebenso wie der schwäbische Bund thaten aber auch die ein- 
zelnen Fürsten der kathol. Partei ihr möglichstes, um Markgraf und 
Rat von der Visitation abzubringen. Unterm 22, Sept. schrieb 
König Ferdinand an Georg, für diesen wegen der schlesischen Er- 
werbungen ein gefährlicher Gegner, um so mannhafter fiel aber die 
Antwort aus?), und ebenso später an Nürnberg, auch hier ohne etwas 
auszurichten?), Auch die Herzoge von Bayern ‚mit anderen Herren 
vom Adel wandten sich an den Rat, er möge die Visitation ein- 
stellen *), ja der Papst selbst sandte dem Markgrafen ein Breve, 
welches dieser uneröffnet zurückgehen liess ©). 
Auf dem Bundestag zu Augsburg im Dez. 28 kamen sowohl 
die Beschwerden wegen der Papkschen Händel als auch, ohne dass 
diese der Bundesordnung gemäss auf die Tagesordnung gesetzt wor- 
den waren ®), die Klagen des Bischofs von Bamberg gegen Nürn- 
berg neuerlich zur Sprache. Der bamberger Bundesrat brachte eine 
lange, alle möglichen Klagepunkte umfassende Schrift ein, auf welche 
Nürnberg gelegentlich des nächsten Bundestags zu antworten ver- 
sprach 7), während der Bund am 6. Dez. eine abermalige Auffor- 
derung an den Rat erliess, die Visitation einzustellen 8). Die Klagen 
der Bischöfe von Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Augsburg gegen 
Markgraf Georg dagegen beschäftigten erst den Bundestag zu Ulm 
1) Nürnberg an den Bundesrichter Kotz ohne Datum. X, 36 f. 
2) Die Korresp. abg. v. d. Lith S. 286 ff. 
3) Ratsverlässe N. f. 285. 8. Jan. 29: „Auf König Ferdinands Schrift, 
Aarin gefochten wird, dass sich ein Rath mit Markgraf Georg in keinen 
Vertrag einlassen soll, ist erteilt, dasselbige ein Schrift sein zu lassen.“ 
4) Spengler an Vogler 5. Nov. 28, Tom, X. ' 
5) Engelhard: Ehrengedächtnis S. 205. 
6) Spengler an Vogler 5, hov. 28, X, 31 f. 
7) Der Rat an die Bundesversammlung 27. Jan. 29 Briefb. Nr. 98 f. 185, 
3) Bundestag an Nürnberg, Augsburg 6. Dezember 1528, X, f.51.
	        
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