Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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lrängen, er gedächte auch mit der Zeit, so es sich recht würde mit 
Ihm schicken, sein Köchin auch zu ehelichen etc. Auf solchs ist er- 
teilt, diesem Pfarrer also auf sein Bitt vnd Erpieten, den Priester 
der aus der Pfalz gen Hersbruck kommen und gestern examinirt ist, 
auf sein des Pfarrers Kosten zuzuordnen, die Predicatur vnd Pfarr der 
vorgenommeuen Ordnung nach zu versehen, bis mit der Zeit sich 
in anders mit dem Pfarrer schicken werde“ !). Am 22. Oktober war 
die Visitationscommission mit ihrer Arbeit auf dem Lande fertig ?). 
Unterm 31. Dez. 30 wurde der Pfarrer von Regelsbach, welcher 
sich nicht hatte visitieren lassen, abgesetzt?). Ferner aber sind aus 
der allgemeinen Vernichtung die Protokolle der Visitation der nürn- 
berger Capläne vom 24. Mai 1529 errettet worden*). Einige Proben 
mögen zeigen, wie die nürnberger Visitatoren ihres Amtes gewaltet 
haben. 
Herr Johann Seubolt;, ein Caplan zu S. Sebald, der sagt: er 
‚ei bei 9 Jahr Caplan daselbst gewest, habe kein Eheweib, wohne 
noch im Pfarrhof. Dieser Caplan ist von den verordneten Examina- 
toren nach Notdurft gehört, der hat wohl und geschickt geantwortet, 
und findet sich bei den Gelehrten, dass der zu einem Caplan.. wohl 
zu halten sei, und dass auch der mit seiner Lehre ein ganzes Pfarr- 
volk wohl versehen möcht. Und ist darauf demselben Caplan unter 
anderem gesagt worden, dass er seinem Art und Dienst getreulich 
wolle auswarten, ihm ist auch daneben angezeigt, wie es bei meinen 
Herrn einen Laut habe, dass etliche der Capläne im Pfarrhof, so 
sie zw den Kranken zu gehen oder zu den Kindertaufen gefordert 
werden, im selben säumig seien; sagen je, sie müssen vor essen und 
‘hr Sachen ausrichten ete., welchs dann bei der Gemein viel Nach- 
sedens gebäre, mit Begehr, dass er solches bei ihm und anderen 
seinen Gesellen wolle abstellen. Der gemeldete Caplan hat seine 
Antwort dargethan, dass er sich dieser Zulage unschuldig wisse, und 
ar wolle das bei seinen Gesellen dermassen anzeigen, und fürter mit 
1) Verlass v. 15. Dez. 1528, Ratsverlässe N. f. 276. 
2) Brief des Rats an Markgr. Georg, Briefb. 98, f.106. 
3) Ratsverlass vom 11. Dez. 30, O0. f. 83. 
1) Abg. Histor, diplom. Magazin 2. B..3. St. Nürmb. 1753, Ss. 375 ff.
	        
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