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il. Die Visitation.
In Nürnberg beschleunigte man den Beginn der Visitation nach
Kräften. In einem Schreiben des Landhofmeisters von Schwarzen-
berg erblickte der Rat die Zustimmungserklärung des Markgrafen
zu den schwabacher Beschlüssen, und er drängte num die Statthalter,
dieselben zu vollziehen, so dass diese sich am 18. Juli von neuem
an ihren Herrn wandten und um Bescheid ersuchten*). Aber erst
am 29. Juli beriet der Markgraf mit seinen Räten, etlichen „bir-
yischen“ "Amtsleuten und Predigern, darunter der Hofprediger
(Stratner ?) und ein erst von Luther geschickter Prädikant”), über die
schwabacher Beschlüsse?). Die Lehr- und Examinationsartikel
wurden olme weitere Debatte angenommen, dagegen wurde die
Kirchenordnung einer durchgreifenden Revision unterzogen; noch
liegt uns das Exemplar vor, in, weiches der Markgraf eigenhändig
lie zahlreichen Correkturen eingetragen hat. (VIII, f. 157 ff.) Die
Unterzeichnung des Protokolls dieser Beratung verschob sich noch
bis zum 1. August, an diesem Tag aber gingen die Abänderungen
an die Statthalter ab mit dem Auftrag, sie nach Nürnberg weiter-
zusenden. Sei der Rat mit ihnen einverstanden, wie der, Markgraf
bestimmt erwartet, so sei die Einigung perfekt, andernfalls sollten
lie Statthalter berichten. Mit der Einteilung der Bezirke erklärte
sich Georg einverstanden, jedoch dürften dadurch die Rechtsverhält-
nisse in keiner Weise verschoben werden *). Am 18. August teilte
Spengler mit, dass seine Herren den Abänderungen des Markgrafen
zustimmten, und selbst eine kleine Verbesserung angebracht hätten 9),
Aer Beginn der Visitation sei auf den 3. September festgesetzt, und
1) Statthalter an den Markgrafen, Samstag nach Kiliani, 18. Juli,
VI, £. 307,
2) Georg Heyderer; Luther an Markgraf Georg Himmelfahrtstag 1528,
De Wette III, 324, '
3) Schwarzenberg an Vogler, Plassenburg, Samstag nach Jacobi 28.
L. August, VII, f. 553 und Georg an die Statthalter vom gleichen Datum
VIT, £. 379. ;
4) Georg an die Statthalter, Samstag nach Jacobi, VI, ff. 379.
5) Eine Vermehrung der Gebete, mit welcher Änderung auch der Mark-
zraf einverstanden war: Georg an die Statthalter, VII, f. 406.
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