Full text: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

sobald die Stadt die Visitation in Gemeinschaft mit dem Markgrafen 
von Brandenburg vornahm, mit diesem vereint war nach Spenglers 
Meinung die Reichsstadt dem schwäbischen Bund und allen anderen 
Leuten gewachsen!). Eine Ordnung und Regelung der kirchlichen 
Verhältnisse, welche in der Uebergangszeit natürlich in eine ent- 
setzliche Verwirrung geraten waren”), war Spengler, dem Juristen 
und Feind aller rechtlichen Unbestimmtheit, dem Verwaltungsbeamten 
und Gegner aller Unordnung, ein Herzensanliegen. 
Die Frage aber, auf wen das bischöfliche Visitationsrecht über- 
gegangen sei, gab es in Nürnberg überhaupt nicht, während die 
Ansbacher Commission es für ihre erste Pflicht gehalten hatte, das 
landesherrliche Visitationsrecht zu begründen. Diese Erweiterung 
der obrigkeitlichen Competenz lag ganz im Rahmen der bisherigen 
Kirchenpolitik des Nürnberger Rats, deren Ziel von jeher war, die 
kirchliche Jurisdietion innerhalb des Stadtgebiets zu erweitern. Ueber- 
dies aber gebot noch ein rein praktischer Grund, die Gelegenheit nicht 
zu versäumen, mit dem einzigen benachbarten evangelischen Landesherrn 
vereint die kirchlichen Verhältnisse im Stadtgebiet zu regeln; eine 
lange Grenzlinie hatte Nürnberg im Süden, Westen und Norden mit 
den beiden in Georgs Hand vereinigten Markgraftümern gemeinsam. 
da wäre der verwirrende Zwiespalt innerhalb des neuen Kirchen- 
wesens doch nicht beseitigt gewesen. wenn der Nachbar nicht die- 
selben Anordnungen traf. 
Wenn es überhaupt gelingen sollte, die Zaudernden und Furcht- 
samen innerhalb des Rats zu einem so entscheidenden Schritt, wie 
die Loslösung von der bischöflichen Kirchenverfassung durch eine 
obrigkeitliche Kirchenvisitation, fortzureissen, so war dies blos mög- 
lich durch die sichere Aussicht auf eine mit dem Markgrafen gemein- 
same Aktion. Da galt es nun, sich vorerst der Zustimmung Georgs 
zum Anschluss Nürnbergs an: das von ihm bereits in Angriff 
genommene Visitationswerk zu vergewissern, denn es war ja immer- 
hin nicht unmöglich, dass er sich, eingedenk der zahlreichen Streitig- 
keiten und Differenzpunkte zwischen ihm und der Stadt, deren 
1) Brief an Vogler, 15. Nov. 29, Tom. X f. 169. 
2) Vgl. die Rede der Wendelsteiner Bauernschaft an ihren neuen 
Pfarrer und den Amtmann: Riederer. Nachrichten IL 334 ff 
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