Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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ihr Amt als Wächterin der 1. Tafel vernachlässigt, aber wir finden 
bei Spengler trotz der zahlreichen Stellen, in denen er Gelegenheit 
dazu hätte, nirgends diese theoretische Begründung des Kirchen- 
regiments der Obrigkeit, ebensowenig wie die Lehre vom praecipuum 
membrum, er macht diese Umwege nicht, sondern vom Wesen der 
Obrigkeit ausgehend gelangt er direkt zu Aussagen, welche den auf 
Umwegen gewonnenen Luthers ganz gleich klingen. Es wird dies 
ganz klar aus ‚einer Stelle in der Trostschrift an eine weltliche 
Obrigkeit von 1529: „Got ist nit gesettiget, Ob ain oberherr glaub, 
Gottes Wort höre, Ia auch predigen laß. Es ist die oberkait ein 
Dienerin gottes, darumb muß sie mit der thatt volziehen vnd be- 
fesstigen Was gottes Wort eruordert, Alles abstellen, das dem Wort 
zu Wider vnd außrichten Was dem Wort fürderlich Ist. Muss nit 
sein, Alls Wenn ain Richter, nach Verhörter sach das Vrtail fellet, 
Vnd darnach dem henker die Execution beuilhet, Ja lieber furst, liebe 
oberkait, du musst Gottes Executor sein, vnd sein Wort mit frischer 
thatt befestigen“. Nach Luther ist die Obrigkeit Gottes Dienerin allein 
in weltlichen Sachen, und deshalb ist nach ihm der Kurfürst von 
Sachsen „nicht schuldig als weltliche Obrigkeit“, die Visitation vor- 
zunehmen, sondern erst als praecipuum membrum, nach Spengler da- 
gegen ergibt sich die Reformationsgewalt aus dem Wesen der Obrig- 
keit als Gottes Dienerin, sie ist schuldig als weltliche Obrigkeit zu 
visitieren, deshalb straft Gott diejenige Obrigkeit, welche nicht das 
Evangelium fördert, in ihrem weltlichen Regiment: „Sag mir, 
Was hat Vnnser Herr der Romisch kaiser Vom Romischen Reich 
one den "Tittel. Woher kompt. das, daher, das sie gottes Wort, die 
grunndtliche Warhait Verlassen haben“*!), und einige Zeilen vorher: 
Das allein ist wahre Obrigkeit, die. Gottes Wort, Ordnung und Be- 
fehl hält, sie besteht auch, ob man sie gleich absetzen will, und 
kein Land oder Obrigkeit vergeht, die Gottes Wort hält, viel- 
mehr das Gegenteil *). HEinmal, so viel wir sehen, berührt sich 
Luthers Meinung mit dieser Anschauung von den aus dem Wesen 
der Obrigkeit sich ergebenden Pflichten gegen die Kirche, wenn 
er an den Kurfürsten wegen der. Altenburger Canoniker schreibt”): 
1) Trostschrift an eine weltliche Obrigkeit von 1529. 
2) de Wette..2. 192 f. d. d. 8. Mai 15922.
	        
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