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Gegengründe ein offenes Ohr. Diese waren nach der Protesta-
tion Voglers!), dass es besser wäre, sich nach dem Wunsch
des Markgrafen mit der sächsischen Kirchenordnung zu verglei-
chen, und des Kaisers wegen es seine Bedenken habe, die Ord-
nung ausgehen zu lassen ,, ferner es notwendig sei, die Kirchenord-
nung durch die Landstände beraten zu lassen. Dies letztere wurde
zum Beschluss erhoben, wogegen Vogler entschieden protestierte,
Punkt für Punkt die Gegeneründe widerlegend und den geheimen
Beweggrund der Opposition unerschrocken aufdeckend, nämlich die
Verhinderung der Kirchenordnung. Diese stimme mit der säch-
sischen überein, das bewiesen die Gutachten der Wittenberger Theo-
logen und die Zuschrift des Churfürsten, ‚Herzog Albrecht hätte
seinen Vorschlag nicht. gemacht, die sächsische Ordnung anzuneh-
men, wenn er gewusst, hätte, dass die brandenburgisch-nürnbergische
Kirchenoränung von den Wittenbergern für gut befunden sei, Mit
dem Kaiser sei auf dem Reichstag zu Regensburg Friede geschlossen
worden: was der Markgraf glaube, lehren lasse und öffentlich be-
kannt, auch als Gottesdienstordnung schon längst vorgeschrieben
habe, sei nicht nötig, erst von der Landschaft beraten zu lassen, zu-
mal Adel und Geistlichkeit gegen die Evangelischen seien. Die Pfarrer
ober- und unterhalb des Gebirgs hätten dringend den Erlass einer
Kirchenordnung verlangt 23, der Rat von Nürnberg lasse sie drucken
und sei entschlossen, dieselbe in seinem Gebiet einzuführen, deshalb
stelle er, Vogler den Antrag: „da& sein fürstlich Gnad solch loblich
Christlich mit Sachfen vnd Nürnberg einhellig Kirchen-Ordnung
on ainich lennger aufhalten oder verziehen, allenthalben inn seiner
F. G. lande außschicke vnd darob halte, das derselben gelebt vnd
aichts news noch widerwertigs zu halten oder fürzunemen gestattet
werde“,
Die Situation wurde noch kritischer, als nunmehr die Nürn-
1) Dieselbe : „Protestation vndterricht vnd gut Beduncken der Kirchen-
Ordnung halben den Statthaltern zu Schwobach angezaigt“ bis auf einen
letzten Abschnitt, abg. hei Hanssdorf S, 300. Original K. A. Tom. IX,
Nr. 59.
2) Cfr. den Brief Schnabels: J. J. Lang, Programm. de Superint.
Burgeeraf. Noriel sunerioris Generalihus 1778.
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