Volltext: Permanente Ausstellung für Industrie und Handel des Bayerischen Gewerbemuseums zu Nürnberg : Verzeichnis der Aussteller 1886/87 (1886/87)

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Die Ablieferung in die Ausstellung, sowie die Rückgabe 
erfolgt auf Kosten des Ausstellers. 
Für Aus- und Einpacken, sowie für Aufstellung und 
Unterhaltung werden keine Kosten berechnet, so lange der 
beanspruchte Raum I qm nicht überschreitet, einerlei ob 
Tisch-, Wand-, Decken- oder Bodenfläche in Betracht kommt. 
Bei sonstigen besonderen Ansprüchen hat der Aussteller, 
auch wenn er unter I qm Raum beansprucht, die Kosten für 
die Erfüllung derselben zu tragen. Die Montierung der 
Maschinen findet auf Kosten der Aussteller statt. 
Bei Inanspruchnahme eines grösseren Raumes als I qm 
werden die dadurch entstehenden Kosten nach den Auslagen 
in Rechnung gebracht. 
Eine Platzmiete wird nicht erhoben. 
/ 
Vor Ablauf der jedesmal zu vereinbarenden Ausstellungs- 
zeit können die Ausstellungsgegenstände vom Aussteller nicht 
zurückgefordert werden und sind nur in besonderen Fällen 
Ausnahmen hievon zulässig, in welchen die Entscheidung von 
der Fachsektion der Ausstellung zu treffen ist. 
Eine Auswechslung der ausgestellten Gegenstände ist 
während der vereinbarten Ausstellungszeit gestattet. Eine 
Verlängerung der Ausstellungszeit kann vom Aussteller nicht 
beansprucht werden, wenn nicht mindestens 8 Tage vor Ab- 
lauf der vereinbarten Ausstellungszeit eine neue Vereinbarung 
getroffen ist. 
UT 
Der direkte Verkauf der. ausgestellten Gegenstände wird 
vom Bayrischen Gewerbemuseum nicht übernommen, dagegen 
wird bereitwilligst durch das Auskunftsbureau jede Auskunft 
über Preis und Bezug u. s. w. vermittelt, sofern es der Aus- 
steller selbst wünscht. Jeder Aussteller kann die einzelnen 
Gegenstände mit den Verkaufspreisen versehen, oder Preis- 
listen auslegen; ebenso Agenten bestellen, 
In Ausnahmefällen übernimmt das Bayrische Gewerbe- 
museum den Verkauf ausgestellter Gegenstände des Gewerbes 
und Kunstgewerbes und sind in diesem Falle an dasselbe 
5°/, als Verkaufsspesen zu entrichten,
	        
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