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Die Ablieferung in die Ausstellung, sowie die Rückgabe
erfolgt auf Kosten des Ausstellers.
Für Aus- und Einpacken, sowie für Aufstellung und
Unterhaltung werden keine Kosten berechnet, so lange der
beanspruchte Raum I qm nicht überschreitet, einerlei ob
Tisch-, Wand-, Decken- oder Bodenfläche in Betracht kommt.
Bei sonstigen besonderen Ansprüchen hat der Aussteller,
auch wenn er unter I qm Raum beansprucht, die Kosten für
die Erfüllung derselben zu tragen. Die Montierung der
Maschinen findet auf Kosten der Aussteller statt.
Bei Inanspruchnahme eines grösseren Raumes als I qm
werden die dadurch entstehenden Kosten nach den Auslagen
in Rechnung gebracht.
Eine Platzmiete wird nicht erhoben.
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Vor Ablauf der jedesmal zu vereinbarenden Ausstellungs-
zeit können die Ausstellungsgegenstände vom Aussteller nicht
zurückgefordert werden und sind nur in besonderen Fällen
Ausnahmen hievon zulässig, in welchen die Entscheidung von
der Fachsektion der Ausstellung zu treffen ist.
Eine Auswechslung der ausgestellten Gegenstände ist
während der vereinbarten Ausstellungszeit gestattet. Eine
Verlängerung der Ausstellungszeit kann vom Aussteller nicht
beansprucht werden, wenn nicht mindestens 8 Tage vor Ab-
lauf der vereinbarten Ausstellungszeit eine neue Vereinbarung
getroffen ist.
UT
Der direkte Verkauf der. ausgestellten Gegenstände wird
vom Bayrischen Gewerbemuseum nicht übernommen, dagegen
wird bereitwilligst durch das Auskunftsbureau jede Auskunft
über Preis und Bezug u. s. w. vermittelt, sofern es der Aus-
steller selbst wünscht. Jeder Aussteller kann die einzelnen
Gegenstände mit den Verkaufspreisen versehen, oder Preis-
listen auslegen; ebenso Agenten bestellen,
In Ausnahmefällen übernimmt das Bayrische Gewerbe-
museum den Verkauf ausgestellter Gegenstände des Gewerbes
und Kunstgewerbes und sind in diesem Falle an dasselbe
5°/, als Verkaufsspesen zu entrichten,