Auszug
aus den Bestimmungen und den Grundsätzen
für die Permanente Ausstellung für Industrie
und Handel des Bayrischen Gewerbemuseums
in Nürnberg.
Bestimmungen.
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Die Permanente Ausstellung für Industrie und Handel
übernimmt zur zeitweiligen Aufstellung alle neueren Erzeug-
nisse des Gewerbes, des Kunstgewerbes und der Industrie,
sowie darauf bezügliche Plakate, Abbildungen, Karten, Modelle,
Verzeichnisse und Kataloge, soweit es der Platz erlaubt.
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Zweck der Ausstellung ist, den Verkehr zwischen Er-
zeugung und Verbrauch, d, h. den Handelsverkehr und damit
den Absatz der Gewerbe und Fabriken zu erleichtern und die
Verbesserung und den Fortschritt in der Erzeugung anzuregen.
Es wird daher der kaufmännischen und technischen Seite
des Gewerbes und der Industrie besondere Berücksichtigung
zu teil,
TIL.
Über die Aufnahmefähigkeit in die Ausstellung ent-
scheidet das Bayrische Gewerbemuseum und steht ihm dabei
das Gutachten der Fachsektion der Ausstellung zur Seite,
welches in allen zweifelhaften Fällen eingeholt wird.