Volltext: Forschungen zu Georg Pencz

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die Entwürfe dazu fertigte, um dann dieselben Darstellungen 
mit geringen Abänderungen im Stich herauszugeben, wage ich 
doch wie gesagt eine Entscheidung der Frage vorläufig noch 
nicht, da gleichsam das Schlussglied in der Kette der Beweise 
fehlt. Ein endgültiges Urteil wäre erst dann möglich, wenn die 
Bilder einmal nach der technischen Seite hin aus nächster 
Nähe und vielleicht bei künstlicher Beleuchtung untersucht 
werden könnten. 
Wollten wir der Lockung folgen und Penecz 
Verhältnis zu den Gemälden der Südwand in der 
eben dargestellten Weise auffassen, so müssten 
wir voraussetzen, dass er sie vor 1535 schuf: denn 
in diesem Jahre veröffentlichte er bereits die Regulus-Compo- 
sition im Stich, wenn nicht die ganze Folge der mit dieser 
zusammenhängenden römischen Historien, und es ist jedenfalls 
das natürliche, anzunehmen, dass die Gemälde vor den Stichen 
entstanden. Schwerlich sind alle zehn Medaillons — mögen 
sie nun alle oder nur die vier bezeichneten von Penecz her- 
rühren — bereits im Jahre 1521 gleichzeitig mit den Dürer- 
schen Allegorien der Nordwand ausgeführt worden. Es läge 
am nächsten, ihren Ursprung in den Anfang der 
dreissiger Jahre zu verlegen, zumal da es urkundlich 
verbürgt ist, dass Pencz seit 1532 in Diensten des Rates 
thätig war. Vielleicht, dass er die Berufung zum Ratsmaler, 
lie am 381. Mai 1532 erfolgte!), hauptsächlich den von ihm 
gearbeiteten Historien des Rathaussaales zu danken hatte. 
Dazu würde es vortrefflich stimmen, dass solchen gerade 1531 
Eobanus Hessus ein Loblied singt, und dass Pencz in den 
Jahren 1530 und 31 als in Nürnberg ansässig urkundlich nach- 
weisbar ist2). 
Die ganze Combination würde durch die Versicherung 
des schon erwähnten Contracets zwischen dem Rat und den 
Malern Juvenel und Genossen von 1613, dass seit 1521 
1) Mummenhoff, Mitteilgn. des Vereins für Gesch. d. Stadt Nürnberg 
VIII, Heft (1889) p. 246 (Abdruck der Anstellungsurkunde). Vgl. Baader IT, 54. 
2) Neudörfer-Lochner p. 138, 152—53, Baader, Zahns Jahrb. II 
(1869) p. 77. 
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