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saales von 1521 bezüglichen Actenmaterials!) ist helles Licht in
diese Frage gebracht worden. Wir verdanken ihm, um das
nächstliegende gleich voraus zu schicken, vor allem die Kenntnis
eines bisher unbeachtet gebliebenen, älteren litterarischen Zeug-
nisses für Pencz’ Beteiligung an der Ausmalung des Rathaussaales.
enthalten in einem vom Verfasser wörtlich abgedruckten Gut-
achten des Malers und Akademiedirektors Johann
Martin Schuster, welches dieser auf Geheiss des Stadt-
baumeisters ausfertigte, als 1730 in Anbetracht des verwahr-
losten Zustandes des Rathaussaales eine Restauration desselben
ins Auge gefasst wurde, die schliesslich nicht zu Stande kam 2).
Nachdem Schuster die Ergebnisse seiner technischen
Untersuchung der Gemälde des Saales und seine Vorschläge
zu ihrer Erneuerung mitgeteilt hat, berichtet er über seine
Nachforschungen nach den Schöpfern derselben folgender-
massen:
„Endlich habe Ihro... Herrlichkeiten ... hinterbringen
wollen, dass durch fleissiges Untersuchen ... in den Saal
dreierlei Hand vermerket. Erstlich ist die ganze In-
vention von Albrecht Dürer gezeichnet und nach
seinem Tot hinterlassen worden, welches lange
hernach etwan umb das Jahr 1604 von Georg Penss
ygemalet worden, und nach wenig Jahren, weil es
bald schwarz worden, ..., hat solches Paul Juvenell
widerum übermalet und ausgebessert etc.“
So sehr die hier vorgebrachten Ansichten im einzelnen irr-
tümlich sind, besonders auch die Pencz betreffende, so sicher ist
diese letztere nicht aus Campes Neudörfer-Handschrift entlehnt,
vielmehr ohne deren Kenntnis niedergeschrieben. Brächte
Schuster in Anlehnung an jene ältere Quelle Pencz mit den
Malereien des Rathaussaales in Zusammenhang, so könnte er
unmöglich seine Thätigkeit an denselben in das Jahr 1604
verlegen, müsste er besser über seine Lebenszeit orientiert sein.
1) in seinem Werk „Das Rathaus in Nürnberg“ 1891 p. 89 £,
2) Mummenhoff a. a.0.157—58, Abdruck des Schusterschen Berichtes
in Beilage XVII p. 294—95.