Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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Bilanzen, {trittigen Handel2büchern und deren Bewveifjung, Wechteln, 
Berpflichtung und Schuldigkeit der Faktoren, bedingtem Gewinn 
und VBerluft, Fleiß und Unfleiß, Obligation und Bezahlung der 
Kapitalien, Abridhtung der Depofito- und anderer Gelder, deren 
man fig im Handel zum Sewinn gebraucht, und was deral., inS= 
Sejondere aber von joldhen Streitigkeiten hHerrühren, die mehr au8 
den Handelsbüchern, Sejellfhaftsverfdhreibungen und vernünftigen 
Niarktsgewohnheiten als den befiriebenen jOarfen Rechten ent- 
iOhieden werden fönnen. Damit war allerdbing3 das nur für Kaufs 
feute Jelbjt gegebene Privilegium von 1508, wie e8 im Eingang 
des Dekret8 vom 31. März 1624 Heißt, in „beffern Flor und 
Wachstum gebracht“. Dabei jollten die Kaufmannsjacdhen dann an 
das Stadigericht vermwiefjen werden, wenn fie in der Güte nichHt 
veralichen werden fonnten oder auch auf BZeuglOhaften, Kompaß- 
Sriefen und anderen weitläufigeren Ausführungen oder auf einer 
iuriftiidhen Streitfrage beruhten. So war das Bankoamt ein Lauf= 
müännijfches Einiqgungsamt mit jummarijdher Sericht3barkeit ge 
morden. Im Jahre 16291) wurde daS eigenmächtig erweiterte 
Privileg au thatfächlihH von Kaifjfer Ferdinand II. nach der 
»bijeftiven Seite erftrecit, indem e8 auf die Münzftreitigkeiten au8- 
gedehnt wurde. WazZ die Berweijungen an das Stadtgeridht betrifft, 
jo berichten bereits die Schriftjteller?), daß in diejer Zeit bei ein- 
zehenderen Sachen die Beweizartifel mit den Fragejftücken der 
Parteien an da3 Stadtgericht gefendet und dort erledigt wurden, 
worauf der Rotulu8 an das Bankoamt zurückge[chickt wurde, welches 
den Beicheid verfaßte und publizierte. Auch die Einfidht behandelter 
Nälle führte zum aleihen Kefultat, indem 3. B. kurz nad dem 
Berlaß vom Kahre 1624 in einer Sache SHröckhH gegen Han old®) 
die Entfcheidung auf daz Yurament eines Zeugen geftellt, in einer 
Sade Kafpar Andelmann in Hamburg“) gegen Martin 
SHubhHardt, Kaufmann in Nürnberg, dur Bankobejcheid vom 
15, Dezember 1627 die Klage für den Fall der Leiftung des Partei- 
:ide8 abaetwiefen wurde, wobei in beiden Fällen die Beweiserhebung 
1) Bol. Archiv des Merkantil-, FriedenZ=- und Schied3gerichts No. 105, 
ferner Hist. dipl. a. a. D..S. 1016. 
2) Scheurl, De judielis a. a. OD. Kap. VII $ 6, Hildebrand-Scheurl 
Iura peculiaria a. a. ©. S. 66, Joh. Ad. Bed, Tractatus novus vom Wechjel- 
cecht_1729 Rap. XIV SZ... 
3) Akten a. a. DO. No. 17 3. 131. 
4) RAreisarchivy S, 24 No. 4/5.
	        
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