Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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rum*) eingelafjen hätten. Wenn die Kaufhändel aber alsbald bei 
Rate erörtert würden, Hörte man gar bald die KMlage, daß die 
1. Initanz präjudiziert und Kein anderer Weg al8 nad Speier 
lei. So aber müßten die Befchwerten zuerft an den Rat aypellieren 
und bei weiterer Befchiwwerde der Erzeption ratione privilegii gewärtig 
jein. Das war füße Mufit für die Ohren der Ratäherren. Am 
20. Februar 1624 wurde DelhHafen mit dem Entwurf eine8 be 
züglidhen Dekrets betraut?); derfelbe zirkulierte nad Befchluß vom 
2. März *) bei den Hochgelehrten, wurde am 17. März 1624 mit 
einer geringfügigen Abänderung genehmigt und am 31. März 1624 
publiziert *). v. Pofdinger Jagt über diefes Dekret: „Hiermit 
war der exfte Anfaß zu dem fpäter in hohes Anfehen gelangten 
Nürnberger Bankogericht erfolat.“ 
Sehfte Abteilung. 
/ 
Die Zeit von 1624 bis zur Konftituierung des Merkan- 
til=z und Bankogerichtshofes 1697. 
$ 21. Äußere Geichichte, 
Der Rechtsgelehrte, der fi dagegen verwahrte, den Banko fo 
geftaltet zu haben wie die consules mercatorum der von ihm durch- 
veiften Sänder Italien, Frankreid und Spanien Hatte nun doch eine 
Organifation in Vorfchlag gebracht, gemäß deren ex das Gericht al8 
consules mercatorum bezeichnete. 
Wie Delhafen in der Eingabe vom 2. März 1622 gefragt 
hatte, welche BPerfonen und Sachen dem Banko unterworfen feien, 
jo At jebt die Kompetenz jubjektiv, falls beide Parteien oder der 
Beklagte Kaufmann, Krämer oder neqoztierende Handwerker find, 
und gleichzeitig objektiv beftimmt, falls die Hauptflage von Kauf- 
mannSätwaren, Kaufen und Berkanfen derfelben, Schäden, Rechnungen, 
1) Alfo dann wären e8 consules mercatorum wie in Stalien, Gallien, 
Spanien und bei Straccha! 
?) Akten a. a. ©. 3. 1928. 
3) Akten a. a. D. 3. 124. 
“bo. Polchinger, Beil. XI. Lahner a. a. DO. S. 176.
	        
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