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trägt er einen großen Spitzkragen, der übrige Teil des Körpers ist ge—
harnischt. Unten ist der burggräfliche Löwe in einem kleinen Wappen—
schilde. Die Umschrift lautet: Joach: Ernes: D: (ei) G: (ratia)
dMareh; Bra: Prussiae: d. i. Joachim Ernst, von Gottes Gnaden Mark
graf zu Brandenburg, in Preußen.
Avers zeigt einen ovalrunden quadrierten Wappenschild, in dessen
erstem Felde der brandenburgische, im zweiten der preußische Adler, im
dritten der pommerische Greif und im vierten der zollerische Schild befind⸗
lich ist. Im Mittelschild steht der burggräfliche Löwe. Die Umschrift
—
d. i. zu Stettin, Pommern, der Kassuben, Wenden, Großen und Jägern—
dorf, Herzog, Burggraf in Nuͤrnberg, Fürst zu Rügen. Zu beiden Seiten
des Wappens steht getrennt die Jahreszahl 16.. 23; unten die Buch—
—V—
2) Bei einem zweiten Thaler von 1628 ist Avers und Revers fast
ebenso wie beim vorigen. Nur befindet sich über dem Wappenschilde ein
Reichsapfel als Zeichen, daß der Thaler nach dem ne u en Reichsmünz-—
fuß ausgeprägt wurde. Die geteilte Jahreszahl 16 .. 23 befindet sich
zu beiden Seiten des Schildes in der Mitte.
3) Weiter vorhandene Münzen sind noch
a) ein Thaler von 1625 mit den Brustbildern der vier verbündeten
Fürsten von Ansbach, Kulmbach, Bamberg und Würzburg; J
b) ein Thaler von 1630 mit dem Brustbild des Markgrafen Christian
von Bayreuth;
e) ein Thaler mit dem Brustbilde des Kaisers Ferdinand II. von 1630
und dem Reichsadler;
q) ein Thaler von 1634 mit dem Brustbilde des Herzogs von Weimar;
o) Kreuzer, Groschen und Batzen aus verschiedenen Jahren
Von dem Nürnberger Münzmeister H. Putttz er wurden in Fürth
Münzen geprägt, welche sein Muͤnzzeichen, 3 „Getreideähren“,
haben.
Wegen Ausprägung geringwertiger Münzen wurde 1628 gegen
C. Stutz Untersuchung eingeleitet.. 1634 wurde die Münze nach Schwa—
bach verlegt und ist wohl erst wieder nach Beendigung des dreißigjährigen
Krieges wieder nach Fürth gekommen. 1654 kam Stutz wieder in Unter⸗—
suchung. Um diese Zeit mag in Fürth zuletzt geprägt worden sein. —
Behufs Vertreibung fremder Scheidemünzen wurde am 24. Oktober
1806 angeordnet, daß ausländische 6-Kreuzerstücke 5 kr., die 83-Kreuzer—
stücke 2ekr. gelten sollten, die 1-Kreuzerstücke und österreichischen 15-Kreuzer—
stücke aber ganz vom Kurs ausgeschlossen seien.
Mit dem 1. Januar 1876 trat an die Stelle der Gulden- die
Markwährung. 1 l. — 171 Pfennige. —
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