Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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ladenen schwereu Fuhrwerke und die Anspanne der hiesigen Einwohner 
befreit. 
Der Pflasterzoll ertrug von 1823—45 an der Würzburger Barriere 
31098fl. und 311 Mäß Holz, an der Nürnberger 17264 fl. und 129 Mäß, 
Erlanger 10969 fl. und 124 Mäß, Schwabacher 9797 fl. und 153 Mäß. 
Die Erhebung des Pflasterzolles wurde am 1. Oktober 1868 in 
eigener Regie übernommen. Während für die Monate Januar bis August 
1868 2830 fl. Pacht eingenommen wurde, erzielte man in denselben 
Monaten 1869 5840 fl. 
Am 1. Januar 1876 trat an Stelle der Pflaster- und Brückenzoll— 
ordnung vom 24. Januar 1871 die mit Rücksicht auf die Einführung der 
Reichswährung neu entworfene Pflaster- und Brückenzollordnung vom 
2. September 1875 in Wirksamkeit, nachdem durch Entschließung des kgl. 
Staatsministeriums des Innern vom 28. September 1875 der Stadtge— 
meinde Fürth die Forterhebung dieses Zolles nach den in der neuen Zoll— 
ordnung enthaltenen, teilweise erhöhten Tarifsätze auf die Dauer von fünf 
Jahren mit dem Vorbehalte bewilligt worden war, nach Umständen diese 
Bewilligung auch früher zurückzuziehen oder zu modifizieren. 
Schon vorher, nämlich am 14. Dezember 1875, waren die neu er— 
lassenen ortspolizeilichen Vorschriften zur Pflaster- und Brückenzollordnung 
vom 22. Juni 1875 in Geltung getreten. 
Da indeß das Reinerträgnis des Pflasterzolles zur Bestreitung der 
notwendigen Pflasterungen nicht ausreichte und anderweitige Mittel zu 
diesem Zwecke nicht disponibel waren, wurde von den gemeindlichen Kollegien 
noch im Jahre 1876 eine weitere Erhöhung der Pflasterzolltarifsätze und 
Pflasterzollaversa beschlossen und zufolge Ministerialentschliesung vom 
20. September 1877 die versuchsweise Anwendung der erhöhten Tariffätze 
und Aversa für die Dauer von 3 Jahren, d. i. bis 30. September 1880 
vorbehaltlich früheren Widerrufs genehmigt. 
Die hienach revidierte Pflaster- und Brückenzollordnung vom 27. Sep— 
tember 1877 trat am 1. Oktober 1877 in Kraft. 
Gemäß höchster Entschließung des kgl. Staatsministeriums des 
Innern vom 16. November 1880 wurde die Forterhebung des Pflaster— 
und Brückenzolles bis zum 30. September 1890 bewilligt. 
Die Festsetzung von Baulinien erfolgte: 
1) durch Regierungs-Entschließung vom 26. Februar 1878 für den 
westlich von der Psisterstraße gelegenen Teil der Blumenstraße und 
deren Einmündung in die Schlehengasse, 
2) durch Regierungsentschließung vom 5. Juni 1878 für die Fortsetz— 
ung der Theresien- und Mathildenstraße, 
durch Regierungsentschließung vom 26. November 1878 und Ministerial⸗ 
entschließung vom 29. Dezember 1878 für die nördliche Seite der 
Königswarterstraße zwischen Kirchen- und Luisenstraße, 
durch Regierungs-Entschließung vom 17. Juni 1879 für das Terrain 
zwischen dem Nurnberg-Dambacher Weg und der südlichen Gemeinde— 
grenze.
	        
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