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unter Mitwirkung des um das Nürmnberger Schulwesen hochverdienten Magistrats—
rates Johannes Scharrer geleitet wurde, erfreute sich des größten Vertrauens von
Seite des Handelsstandes. Deshalb wurden schwere Bedenken laut, als sie durch
allerhöchste Verordnung vom 16. Februar 1828 aufgehoben wurde, um mit der
Kreis-Landwirtschafts- und Gewerbeschule, die auf Grund dieser Verordnung in
demselben Jahre errichtet wurde, vereinigt zu werden. Obwohl gestattet wuͤrde,
daß sich die beiden unteren Kurse der bisherigen höheren Bürgerschuͤle als eine Art
besonderer Handelsschule mit der neuen Kreisgewerbschule vereinigten, so fand man
doch die Interessen der kaufmännischen Ausbildung, die einer aufblühenden Handels—
stadt am Herzen liegen mußten, in dieser neuen Anstalt viel zu wenig beachtet.
Den Bemühungen Scharrers, der die Wünsche des Magistrats in Müuchen per—
sönlich darlegte und begründete, gelang es zu erwirken, daß eine Verordnung vom
22. Juni 1834 die Errichtung einer „Handelsgewerbschule“ in Nürnberg geftattete,
einer Schule, „die, als eine den Lokalverhältnissen dieser Stadt vorzugsweise ent—
sprechende Spezialanstalt, vorzüglich den Unterricht in merkantilischen Lehrgegen—
ständen und in den neueren Sprachen zum Zweck habe“. Am 3. November“ 1834
wurde die „Handelsgewerbschule“ mit 5 Klassen und 142 Schülern eröffnet. Um
für dieselben einen Stamm wohlvorbereiteter Schüler heranzuziehen, errichtete man
im Jahre 1836 zwei Vorbereitungsklassen, welchen im Jahre 1838 eine dritte, im
Jahre 1845 eine vierte angefügt wurden. Später fand man es jedoch zweckmäßig,
die vierte Vorbereitungsklasse mit der eigentlichen Handelsschule zu verbinden und
im vierten Jahre mit dem Unterricht in der französischen Sprache zu beginnen.
Aufangs befand sich die Schule in den Räumen des Augustinerklosters, auf
dessen Stelle sich jetzt das Justizgebäude erhebt. Dieselben erwiesen sich jedoch als
ungenügend, und so wurde für die Schule ein eigenes Haus, Lorenzer Platz 27,
errichtet, das am 7. Juni 1847 bezogen wurde. Seit dem Jahre 18851 trägt die
Anstalt mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums den Namen „städtische Handels—
schule““ Wie in den ersten Jahren des Bestehens der Schule, so war auch späterhin
der Lehrplan wiederholt Gegenstand langer und eingehender Verhandlungen, die im
einzelnen mancherlei Anderungen herbeiführten, die Einrichtung der Schule im
ganzen aber unberührt ließen. Eine Anerkennung ihrer Leistungen war es, daß ihr
durch Beschluß des Reichskanzleramts vom 25. September 1878 das Recht zur
Ausstellung von Zeugnissen für den Einiährig-Freiwilligendienst im deutschen Heere
verliehen wurde.
Rektoren der städtischen Handelsschule waren Dr. Mönnich (1834245), Dr.
Hopf (1847 -83), Dre. Hagen (1884-091); seit 1891 ist Professor Volck Rektor.
2. Einrichtung und Leitung.
Die Schule gliedert sich in eine Vorbereitungsschule mit 3 Klassen und die
eigentliche Handelsschule mit 6 Klassen. Die Aufnahme in die J. Klasse der Vor—
bereitungsschule, die seit dem Jahre 1898 als öffentliche Volksschule anerkannt ist,
erfolgt nach vollendetem 6. Lebensjahre; die Aufnahme in die eigentliche Handels—
schule hängt von dem Bestehen einer Aufnahmsprüfung ab. Die Absolutorial—
prüfung, auf Grund deren das Reifezeugnis erteilt wird, leitet ein vom Kal.
Ministerium abgeordneter Kommissär.
Das Schulgeld für die Klassen der Vorbereitungsschule beträgt jährlich 80 M, in
der Handelsschule für die Klassen J bis IVIOOM, für die Klassen V und VI 120 M.
Die Leitung der Handelsschule ist einem unmittelbar unter dem Magistrate
stehenden Rektor anvertraut, dem ein Magistratsrat als Schulpfleger und der
Lehrerrat zur Seite stehen. Als Inspektor der Vorbereitunasschule steht der Rektor
unter der Lokalschulkommission.
Dem Rektorate ist ein Scholarchat beigeordnet, das aus Mitgliedern der
städtischen Kollegien und des Handelsstandes, dem städtischen Schulrate und einem
von der Kgl. Regierung abageordneten Mitgliede gebildet ist und dem auch der
Rektor selbst angehört.