Volltext: 1517-1525 (Band 1)

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Als nun am 14. März Campeggi sich der Stadt näherte, holte 
ihn der Rat auf Ferdinand’s und der Fürsten Begehren unter 
allen Ehrenbezeugungen ein, aber in richtiger Würdigung derselben 
verzichtete der Legat von selbst auf die geplante Procession. 
Im Gespräch mit Scheurl fragte der Cardinal, warum der Rat 
lutherische Prediger und den Druck lutherischer Bücher zulasse; 
mit diplomatischem Geschick betonte Scheurl die bekannte 
Anhänglichkeit der Stadt an den Papst: man gedenke, sich 
nicht von ihm zu trennen, indes wolle der gemeine Mann 
Christum als alleinigen Seligmacher haben, Die Anklage der 
lutherischen .Ketzerei. umging Scheurl nach dem Grundsatz des 
Rates, der stets darauf bestand, man folge der Lehre keines 
Menschen, sondern allein Christi, 
Bald nach der Abreise Ferdinand’s (27. April) begann die 
Umgestaltung des Kirchenwesens!)., Zunächst liess der Rat 
noch die Initiative von den Predigern ergreifen; an eine Rück- 
nahme der Neuerungen war da nicht zu denken; man suchte 
sich stets damit zu rechtfertigen, dass man, der Notwendigkeii 
nachgebend, das Wormser Edikt, soweit es möglich gewesen sei, 
ausgeführt habe. 
Den Anfang der kirchlichen Neuerungen machte deı 
Augustinerprior Volprecht, indem er unter den Augen des 
Reichstages, des (ardinals, der Bischöfe, 3000 Menschen das 
Abendmahl unter beiden Gestalten spendete; er las die Messe 
deutsch und sang deutsch. Nachdem seitens der Gemeinde dazu 
aufgefordert worden war, folgten dem Beispiele Pfingsten 1524 
die Stadtpfarrer im Einverständnis mit den Pröpsten, die sich 
später stets auf den Willen der Gemeinde beriefen. Die Seelen- 
messe, die Mette, viele Heiligentage, die Weihung des Salzes 
und Wassers wurden abgeschafft. Heyden, Cantor an der Spital- 
kirche und seit Juli Nachfolger des Joh. Denk als Schulrektor 
bei St. Sebald, änderte das salve regina in salve Jesu Christe 
um?) und vertheidigte die Anderung in einer besonderen Schrift, 
Am 1. Juni vereinigten sich die Pröpste zu einem Vergleich 3), 
infolge dessen den Vikaren verboten wurde, die Beichte zu 
hören, wenn sie sich anders verhielten, als das Evangelium aus- 
weise; das Sakrament solle in der begehrten Form gespendet 
werden, aber vön den Mönchen nicht ohne besondere Erlaubnis 
der Pröpste. Auch die letzte Oelung ward dem persönlichen 
1!) Roth, Einführung der Reformation in Nürnberg. Bericht 
Spalatin’s bei Schelhorn, amoenitates Lit. IV, S. 389 nach Volprecht’s 
Mitteilungen; chronologische Fehler bei Menckenius, Soden, 8. 180 ff. 
Müllner, S. 36 ff. 2) Zeltner, Leben Heyden’s, S. 10. Riederer, 
Nachrichten II, S. 30. 3) Bei Siebenkees, Materialien zur Nürnb, 
Gesch. IIL S. 338.
	        
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