Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Abschnitt. Die Ämter der Kriegsverwaltung. 137 
der Feind nicht in überraschendem Angriff die Thorsperren gewaltsam 
erbricht. Abgesehen hiervon, werden die Festungswerke nur dann gefechts- 
mäfsig bemannt, wenn ein Sturmangriff unmittelbar bevorzustehen scheint. 
Soweit dies nicht der Fall ist, bleiben sie selbst bei Belagerungen un- 
vesetzt. Auch einen Postendienst finden wir auf den Mauern nur in 
seltenen Ausnahmefällen eingerichtet, wie etwa bei der Weisung des Wür- 
ligen Heiligtums, oder bei Anwesenheit des Kaisers, Gelegenheiten, die 
regelmäfsig eine grofse Menschenmenge in der Stadt zusammenströmen 
liefsen. Im Kriege 1449 begnügt man sich, des Nachts einen geregelten 
Vatrouillengang im Zwinger zu unterhalten. 
Für den Fall, dafs es dem Feind gelingt,‘ mit List oder Gewalt in 
die Stadt einzudringen, oder dafs sich ein Teil der Einwohnerschaft feind- 
lich gegen den Rat erhebt, sind in den Gassen zahlreiche Sperren vor- 
bereitet, schmiedeeiserne Ketten, die an starken, in den Boden eingerammten 
Pflöcken oder an den Häusern befestigt sind und mit Hilfe von Vorlege- 
schlössern quer über die Strafse ausgespannt werden können. Für den 
einzelnen bilden diese Sperren zwar kaum ein Hindernis, wohl aber ver- 
mögen sie durch ihre Menge und ihre geschickte Anordnung gröfseren 
Menschenmassen die Bewegung in der Stadt wenigstens eine Zeit lang zu 
erschweren, wodurch die Behörden die Möglichkeit erhalten, bedenkliche 
Zusammenrottungen noch im Entstehen zu unterdrücken. 
Die Stadtmauer umfängt nur den wichtigsten Teil der städtischen 
Ansiedlung. Um sie herum liegt, wie wir schon sahen, ein Kranz von 
Vorstädten, Dörfern und Gehöften und dazwischen Gärten, Gartenhäuser, 
Landsitze, Stallungen, Mühlen und andere gewerbliche Anlagen, die Eigen- 
um Nürnberger Bürger sind und in ihrer Gesamtheit einen wertvollen 
Besitz darstellen. Um auch diesen wenigstens in seinen erheblicheren 
Bestandteilen gegen feindliche Angriffe zu sichern, und um zugleich 
die Annäherung an die Hauptverteidigungslinie zu erschweren , wird 
im Kriegsfalle rings um die ganze Stadt ein weiter Bezirk mit einem 
fortlaufenden Gürtel von Hindernissen versehen, welche — je nachdem es 
die örtliche Gelegenheit mit sich bringt — bald in einem Graben, bald 
in Pallisaden oder auch nur in verstärkten Gartenzäunen bestehen. Es 
ist dies die sogenannte „Landwehr“, die der Stadtmauer in einem Abstand 
von fünfhundert bis tausend Meter vorgelagert, drei bis vier Kilometer im 
Durchmesser und etwa zwölf im Umfang hat. Wie die meisten Land- 
wehren dient sie nicht sowohl als Verteidigungsstellung, sondern sozu- 
sagen als Mausefalle, denn der Feind kann sie zwar ohne grofse Mühe an 
jedem beliebigen Punkte durchbrechen und durch die Öffnung den ein- 
gefrledeten Raum betreten, hier gerät er aber alsbald in das Feuer der
	        
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