Volltext: Mittelfrankens Burgen und Herrensitze

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D)er 
5tatthalter bekamen als CLohn für ihre Treue ein bene- 
ficium (feudum), das meist in Grundbesitz bestand. Dieses 
Lehensgut blieb als Pfand gegenseitiger Treue im Besitz 
des Vasallen, obgleich dem CLehensherrn zu allen Seiten 
ein gewisses Obereigentumsrecht zustand und derselbe auf 
allen Burgen seiner Lehensleute das sogenannte Offnungs⸗ 
recht, d. h. das Besetzungsrecht, behielt. Die der Dynasten 
sind die ältesten Burgen, deren Erbauung vielfach im 10. 
und U. Jahrhundert erfolgte, während im 12. Jahrhundert 
die Burgen des Feudaladels begannen. Aus den ersten 
Zeiten des Burgenbaues ist außer den Ringmauern 
und einigen Schloßtürmen wohl kaum etwas erhalten 
geblieben, da die späteren Bewohner den Fortschritten 
der Kriegsbaukunst und den höher gestellten Bedürfnissen 
durch stete, nach und nach erfolgte Um-⸗ und Neubauten 
Rechnung trugen. 
Man teilt die Burgen nach ihrer Cage ein in 
hochburgen, die auf Bergkuppen oder Bergvorsprüngen 
errichtet sind, und in Tiefburgen, welche in Thälern oder 
Ebenen liegen. Viele dieser Tiefburgen entstanden wohl 
aus den in der allemannischen Seit errichteten, damals 
schon durch Wall und Graben befestigten Meierhöfen, 
wie ja auch die Gründung mancher Städte auf solche 
später mit Festungsmauern umgebene Könidshöfe oder 
königliche Pfalzen zurückzuführen ist. 
Zu jeder Hofburg gehörte im Mittelalter ein im 
Thalgrunde liegender Meierhof, welcher die zum Unterhalt 
der Schloßbewohner nötigen Lebensmittel lieferte. Nach 
Anwendung der Pulvergeschosse im späten Mittelalter zogen 
manche Adelige von ihren keinen Schutz mehr bietenden, 
hochgelegenen Burgen in diese Meierhöfe hinunter, welche 
nunmehr zu einer Wasserburg befestigt wurden, während 
die ursprünglichen Hofburgen, zunächst von Verwaltern 
dewohnt, nach und nach dem Verfalle anheimfielen.
	        
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