Full text: Bis zur reformatorischen Thätigkeit in Altenburg (Band 1)

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gewiß, in andern Konventen ähnliche Auftritte sich abspielen 
würden; die vorgeschriebenen Strafen zu verhängen, ver— 
boten ihm aber abgesehen von ihrer Undurchführbarkeit 
sein Gewissen und die mit Sicherheit in Wort und Schrift 
erfolgende Opposition gegen solche der Bibel entgegen⸗ 
stehenden Befehle. Deshalb wollte Linck die Gesamtheit 
der Väter über diesen Vorfall beschließen und in gemein— 
samer Beratuug zu der Verbindlichkeit der Mönchsgelübde 
Stellung nehmen lassen. Sich selbst mochte er vorher in 
diesem Punkte um so weniger ein entscheidendes Wort vindi— 
zieren, je mehr er von dem Widerstreit der Ordensgelübde 
gegen die gottgesetzte Weltordnung überzeugt war. 
Mit jenem Entscheid des strafbefugten und verpflichteten 
hauptes der Congregation kehrte der Bote nach Wittenberg 
zurück. Wird der Prior auch nur die Ermahnungen des 
Generalvikars den Brüdern übermittelt haben, so vermochten 
sie doch aus dem Unterbleiben jeglicher Strafverhängung 
schon genug zu entnehmen. Die Verständigen und Maß— 
vollen unter ihnen konnte die weise Haltung des Ordens— 
oberen nur zur Mäßigung und Geduld bis zur ordentlichen 
Erledigung durch das versammelte Kapitel gemahnen. Wie 
es scheint, blieb diese Wirkung der Linckschen Botschaft 
nicht aus, wenigstens hören wir in der Zeit bis zum allge— 
meinen Konvente von keinerlei Umtrieben derselben. 
Wenzel bestimmte die Stätte der Tumulte selbst als 
Versammlungsort für das außerordentliche Ordenskapitel. 
Auf der Hand liegende Gründe bewogen ihn zu diesem 
Entschluß, und als er, um ja nicht unüberlegt zu handeln, 
seinen lieben Vertrauten Staupitz nach seiner Ansicht in dieser 
Sache befragte, konnte dieser das Vorhaben seines Nach⸗ 
folgers nur billigen und begründete dasselbe noch insbeson⸗
	        
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