159
der Exkommunikation, von der ihn nur der apostolische
Stuhl wieder lösen konnte. Und selbst der reuig Zurück—
kehrende verfiel sechsmonatlichem Kerker und ging zeitlebens
des Stimmrechtes verlustig.87) Und war denn das witten—
berger Ereignis nicht womöglich ein einzigartiger Fall von
Rebellion, verursacht durch eine unklare Natur wie Karlstadt
und die Hetzreden eines Zwilling, der sich nie mit den strengen
Sitten des Ordens hatte befreunden können7 88) Ja, selbst
wenn hier oder dort ein welt⸗ und ehesüchtiger Abtrünniger
Cust zur Nachahmung verspüren sollte, würde nicht unerbittliche
Strenge, exemplarische Strafe solche Gelüste niederhalten ?
Gelang es aber nicht, die Aufständischen im Saume zu
halten, so hatte Linck durch die Anwendung der ihm kraft
der von Papst und Kapitel verliehenen Macht zu Gebote
stehenden Strafmittel doch seiner Pflicht als Generalvikar
genügt und war der Verantwortung ledig! So forderten
es Kaiser und Papst, Ordensgesetz und Prior — und doch
handelte er anders. Allerdings durfte er sich sagen, einen
praktischen Erfolg würden seine Strafbefehle zunächst nicht
gehabt haben, er war ebenso machtlos wie Held. Ja das
ihm wohlbekannte zögernde Verhalten des Kurfürsten, die
Unschlüssigkeit der Universität, die Duldsamkeit des städtischen
Rates, welche sich schon in der Verleihung des Bürger⸗
rechtes an einen der Ausgetretenen bekundete,89) zeigten ihm,
dem mit den Verhältnissen Vertrauten, den wirklichen Stand
der Sache. Wäre er nun nicht der Reformator gewesen,
der, selbst evangelisch, in evangelischem Geiste die Kirche
und deren Einrichtungen gestaltet wissen wollte, so hätte
er anjetzt ohnmächtig uud gebrochen das vernichtete Werk
seiner Vorfahren, an das auch er die ganze Kraft seines
Fleißes gesetzt, bejammern und über sein verfehltes Leben