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Viertes Kapitel.
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Das Generalvikariat.
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ser Tag des heiligen Augustin 1520 entschied
endgültig über die Vikariatsfrage der deutschen
Congregation. Die Gründe, welche Johann
von Staupitz nach Verhältnissen und eigenem
Charakter zur Niederlegung seines Amtes be—
stimmen mußten, hat die vorangegangene Schil—
derung der eingetretenen Verwicklungen bereits
klar dargelegt: Staupitz fühlte sich der Kon—
stellation nicht mehr gewachsen. Seine persön—
liche Stellung zur Rurie, die sich durch seine entgegen—
kommend behandelten Ordensgeschäfte herausgebildet hatte,
verbot ihm ein direktes Zuwiderhandeln gegen die päpst—
lichen Befehle, sein Gewissen, denselben Folge zu leisten.