Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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dem Anfang des Jahres 1490 haben wir wieder Zeugnisse 
von einer regelmässigen und ununterbrochenen Thätigkeit 
des Landgerichtes 3). Der Stillstand desselben in der fast 
dreissigjährigen Zwischenzeit war allerdings kein ganz un- 
bedingter, allein die Spuren von einer Thätigkeit des Land- 
gerichtes in jener Zeit sind doch nur sehr vereinzelt, wie 
7. B. der im Jahre 1467 vor dem Landgerichte erklärte Erb- 
verzicht der Töchter Markgraf Albrechts, Ursula Herzogin 
von Münsterberg und Elisabeth Gräfin von Wirtemberg 40). 
Landgericht wieder in Gang zu bringen, so kann dies doch nicht 
von grossen Folgen gewesen sein, denn die Urkunden vom 6, De- 
zember sprechen ausdrücklich von einem längere Zeit andauern- 
den Stillstand des Landgerichtes. der nun eben beendet wer- 
den soll. 
39) Im k, Archive. Nürnberg, N. 220, Tit. I. des Kays. Land- 
gerichts B. N. Privilegien etc, befindet sich eine vom 9, Januar 
1490 datirte Notariatsurkunde über eine Appellation des Bischofs und 
Domcapitels zu Eichstädt von dem Nürnberger Landgericht an den 
Kaiser und sein Kammergericht, weil der Landrichter Ritter Lud- 
wig von Eyb der Aeltere eichstädtische Unterthanen den Privile- 
gien des Stiftes zuwider vorgeladen habe. 
Dass im Jahre 1490 noch mehrfach vom Landgericht an den 
Kaiser und dessen Kammergericht appellirt wurde, erweisen fol- 
gende Urkunden: K. Archivcons, Nürnberg Repertorium über die 
Hof-, Stadt- und Landgerichtsbriefe Tit. I. Landgericht B, N. 
N. 220 ** u. 220***, dann N. 220a. Tit I des Kays. Landgerichts 
B. N. Privilegien. (Gleichzeitige Copie. Original im k, Archiv- 
cons. Bamberg). 
40) Der betreffende Gerichtsbrief des Landrichters Conrad von 
Eyb zu Vestenberg vom 10, Jan. (Samstag nach St. Erhardstag) 
1467 steht beiJung, Miscell. IV. S. 55 ff.; eine der wenigen siche- 
ren Spuren von einer Thütigkeit des Landgerichtes in dieser Zeit. 
In den Verzeichnissen der Landrichter bei Müllner, Relationen 
Bd. I fol. 258a ff Falckenstein, Nordgauische Alterthümer 111. 
S. 25. Jung, Fortsezung der Genealogie S. 2. Oetter, 
Versuch einer Gesch. der — Burggraven zu Nürnberg I. 1751. 
8.85 ff., dann in einem im Bamberger Ayrchivcons. befindlichen 
1610 zu Onolzbach gedruckten Cataloge der Landrichter werden 
zwar zu verschiedenen Jahren zwischen 1460 und 1490 Landrichter 
aufgeführt. Nach diesem Cataloge, Hagen, judie. Caes.- Prov. 
Nor. 1677. S.58 und Oetter 8.89 hat sogar Markgraf Albrecht, 
nach dem Bamberger Cataloge und Hagen a. a. OÖ. auch sein 
Sohn Friedrich in jener Zeit dem Landgerichte persönlich präsidirt. 
Ällein diese urkundlich nicht belegten Angaben sind doch im Gan- 
zen nur mit Vorsicht aufzunehmen und keinenfalls geeignet, ein 
bestimmtes Bild von der Thätigkeit des Landgerichtes in jener 
Zeit zu geben. Dass sie eine stätige und umfangreiche war, lässt 
sich bei dem gerade für diese Jahre im Vergleiche mit der frühe-
	        
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