Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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Die Versuche, das Nürnberger Landgericht zu einer 
für das ganze Reich anerkannten richterlichen Instanz zu 
erheben, blieben so nicht ohne beachtenswerthe Erfolge. 
Es war dabei allerdings wesentlich, dass die Kaiser Sig- 
mund und Friedrich II. wie auch König Albrecht IL die- 
sen Bestrebungen ab und zu ihre Unterstützung lichen *®), 
allein das wirksamste Moment war doch die bedeutende 
Persönlichkeit der beiden Fürsten, die vorzugsweise als 
Träger der Ansprüche des Landgerichts erschienen; der eine 
ist Burggraf Friedrich VI., nachher der erste brandenbur- 
gische Kurfüst aus dem Hause Zollern, der andere sein 
Sohn der kriegsgewaltige und schlaue Markgraf Albrecht 
Achilles. Wir werden so auf das Gebiet der zollerischen 
Politik am Ausgange des Mittelalters geführt und in die- 
ser hat denn das Nürnberger Landrecht eine höchst be- 
deutende Rolle gespielt, insbesondere musste es dem ge- 
wandten und thatkräftigen Albrecht Achilles als ein Haupt- 
mittel dienen in seinen Bestrebungen nach Gründung einer 
28) Sigmund und Albrecht haben öfter Klagen bei dem Land- 
gericht angebracht, durch deren Erhebung sie dessen Jurisdictions- 
ansprüche anerkannten, ersterer gegen die Städte (resp. Stadträthe) 
Kempten, Worms, Speyer, Strassburg und Mainz Hagen a. a. O. 
p. 69. 70. Jung: Comicia 8.103. Selecta Norimb. IV. 8.347. 
348. 355. 358, Albrecht gegen den ehemaligen Münzmeister zu 
Frankfurt Stephan von Reiss zu Basel und Bürgermeister und 
Rath von Schweinfurt Hagen p.70. Jung S.104. Sel. Nor. IV. 
8.350. 360. Sigmund vernichtete ausserdem die dem Landgerichte 
nachtheiligen Exemptionsprivilegien. S, die Note 26. Ueber die 
Begünstigungen, die Kaiser Friedrich den brandenburgischen Für- 
sten hinsichtlich des Landgerichtes gewährte siehe oben Note 10 
und 26, dann Riedel: Abh. 8.399. Gesch. des pr. Königsh. 1. 
S. 477 ff. Kluckhohn S. 63. 64, Stockheim: Herzog Alb- 
recht IV. von Bayern I. 1. 1865. Urk. und Beil. Beilage VIIL 
8.71 ff. 
Die Unterstützung des Reichsoberhauptes war aber keine nach- 
haltige, auch die Friedrichs III. nicht, der doch so wesentlich 
unter dem Einflusse von Albrecht Achilles stand. Obwohl er erst 
1456 die der Stadt Nürnherg gegen das Landgericht gegebenen 
Freiheiten vernichtet hatte, erklärte er im Jahre 1464, dass jedes 
an die Stadt Nürnberg von irgend Jemand gerichtete ihren Rech- 
ten und Privilegien zuwiderlaufende Ansinnen olme rechtliche 
Wirkung und alle Rechte und Freiheiten, worauf sich eine solche 
Zumuthung gründe, aufgehoben scin sollten. Historfa Norimb. 
diplomatıca n. 5362. S 672. 673
	        
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