Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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. (ES wär Anden Gefeben der Stadt verordnet, ‚daß fie nur zwei 
benennen dürften; wl8' einen von den. Bürgermeifternt ; einer von 
beit Schöffen, und zwar von felbigen., die in dem Jahre das 
Ehrenamt nicht gehabt. Wenn nun die Vota abgelegt, publizirten 
die: alten Rathawähler, wer: durch die Majora zum neuen Rath: 
mwähleri ernantit, Ddiefen zweien fügte ver. alte Rath noch drei bet, 
aus: den alten. abdeligen Senamnnten. .: Docy durften nicht. zwei 
aus einer Fäntike, auch nicht des alten Ratfs Wähler gewefen fein. 
Sobald diefe fünf neue Rothswähler. ‚ernannt „: begabein fi alle 
atdern hHinwegt' diefe ‚aber verfanunclten fi. it reinen SGemach, 
aus welchem fie nicht gingen, bis die Wahl: verrichtet war, Erite 
fi ergänzten fie‘ die Zahl der Bürgernieijter und Schöffen, falls 
eftun einige verftörben. “Folgenden Tages. pnblizirten fie den neuen 
Kath, welcher ont ganzen Kath‘ crwählet worden. ES. wurden 
aber--gemeiniglich die Alten Herren wieder erwählet; e& wäre denn, 
Kap einer‘ Jelbften Alters halber fich‘ der ‚Ehre bedankte wiewohl 
Au einigemäl” die jüngeren -übergangert wurden. Sobald derneue 
Rath etivählt, Benannte 1er. die alteit Senannten . und vergab alle 
Meiitter ;, auch die allergeringiten.  ‚Ule& vier. Wodeniermählten 
ionen die Rathöherreit zwei Collegen zum Dberhaupt, und kamen 
alle Jahre die 26 Bürgermeiiter zur Regierung *). 
$ 3. Die vornehmften Wemter, fo’aus dem Nathe genommen 
wurden, waren. folgende: ea ed 
nn, Die gauci, Lofunger.. Diele Leiden Lofunger waren in dem 
größten Aırfehen . bei“ der Republik, Sie fanden dem: Aerario 
publico v6r* Ihnen mar einer aus den acht Handwerkern bei: 
gefüget, der” hegen gemeiner Bürgerfhaft, und deren Angelegenheiten 
Sorge trug"). Diefer lebte Hatte au noch diefes Anıt, daß ev 
Ta 
*) SGundling? „Des heiligen römifhen RNeichS freie Stadt Mürnbera “ 
Cap. ID 
“7 #*) Der Hath8-Confulent Echeuerl fagt bei‘ Wagenfeil  pag. 195: 
Qui‘nomine plebis qugsturam gerit. ‘Und. weiter: Quaestorum 
sümma dignitas &- potestas est. Jm'ıden .alfo rubrizirten 
Deliciis ivird- im Anbange pag. 97° Angeführet: "Diefes Amt treibt 
Ne Sinfünff® art ein, und Taat man in NMürnbera; wenn Semand
	        
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