Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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Extra Steuer beharrliy gefordert, fondern fogar das Wichtigfte, 
aus der Grundverfaffung hiefiger Stadt fließende, feit Seculis 
unwiderfprochen ausgeltbte Recht unfers -Collegii, nun auf einmal 
bezweifelt, widerfprochen und untergraben; nämlich unjer, jelbjt bei 
der Rathawahl, nod nıchr alfo in Anjehung der Befteurung hie 
figer Bükgerfhaft ftattfindendes Votum dieisivum, zu cinem blos 
ummaßgeblichen Geiräthigen Voto, das ift, zu einem leeren Nidts 
Herabgemwürbigt, mithin unjer anjehnlihes, in die ganze Berfailjung 
jo merkwürdig eingeflochtene8, au für die Freiheit der Hiefigen 
BürgerIchaft Hhft wichtiges Collegium zum Blofen Schattenfpiel, 
defjen Berfanunlung aber zu eitler nidhtsHeißender Ceremonie herunter 
gefebt werden will; mußte diefer, Jeloft mit oberwähnter Neußerung 
von der ab Seiten unfers Collegit einem Hochlöblidhen Rath per 
vota majora bereitg überlaffen fein follenden Erira: Steuer in 
Widerfpruch ftehende Vortrag, offenbar noch weit befrentdender Für 
ım8 fein; mußte unjer ganzes Collegium, ja die ganze Hiefige 
Bürgerfhaft in die größte Beftürzung und Unruhe verfeken. 
Wen follte niHt Schrecken und Entfezen ergreifen, wenn der 
felienfejte @Orund, der ihın die fHönfte Sicherheit ver[pracdh, PIC 
unter feinen Füßen himveg weicht? Sclbjt in diefer über allen 
Ausdruck großen Beftürzung Fönnen wir jedoch die uns obliegenden 
Pflidten nit mißkennen, Fönnen wir nicht überfehen, daß es weder 
vor Gott no vor unfjerer Nachkommenfhaft veranttvortlidh wäre, 
wenn wir jenes für die Aufrehthaltung der biefigen Berfaffung 
fo wichtige Recht, das für die Hiefige Freiheit [o Foftbare Kleinod, 
nicht durd alle NechtS erlaubte Mittel zu conferviten, und auf die 
Nachkonunmen zu bringen, uns mit allen Kräften beftreben follten. 
Sleidhwie nun wir fänmtlid unterfhriebene, in Tothaner 
pffiGtnäßigen Abfiht, zuvorderft der von denjenigen Mitgliedern 
des SGenannten-Collegit und des Handeljtandes , weldhen obige un 
erwartete Neußerung gefchehen, fogleid) in continuenti eingelegten 
Proteftation und RNechtsverwahrung, hiemit durchaus beizutreten, 
und folde für das ganze Genanmnten-Collegium feierlichft zu wieder 
holen, ung höchijt nothgedrungen finden; So fügen wir ‚annädt, 
in no nicht erlofdenen Vertrauen auf Ew. Landesväterliche Se:
	        
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