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Buße auferlegt‘ Hat, diefelbe wurde mit fo unerbitterliher Strenge
eingetrieben, daß diejenigen, fveldje die Mittel nicht bejaßen , den
treffenden Theil bezahlen mußten und nicht nur von Haus und Hof
gejagt mirden, fondern c$ wurde denfelben auch der Werkzeug, wos
mit fie fidy ernährten, verkanft, um die von dem Kaifer ausge:
iprodjene Strafe zu bezahlen. Hier ftellt fi aljo ein Bild der
Milde nd Liebe diefes Kaifjers dar, das fih fpäter in noch viel
[Hönerem Lichte zeigen wird. Das Oberhaupt der Deutichen
Srauchte nothwendig Geld, denn die Mittel, die er anwendete, um
den SGegenkönig zu befeitigen, Fofteten, wie ung die vorhergehenden
Notizen beweifen, viel Geld, denn ein SGiftmijcher wie Dr. Frei
dank *) aus Frankfurt, der den Gegenkönig Graf Oünther von
Schhwarzburg durch Sijt aus der Welt jhaffte, ließ ih jedenfalls
aut bezahlen, darum fprach der Tyranun nur wenige Todesurtheile
aus, denn die Todten Können ja nicht bezahlen, wohl aber die
Rebendigen. Kurz, der Aufruhr war geftillt, der alte Rath war
mieder eingefebt, die Aufrührer gezücdhtigt und die Bürgerfhaft um
Beld und Sut gebracht, der Kaifer Halte Geld und fo. war es
gut. Um aber den Schein der Gerechtigkeit zu bewahren, follten
diejenigen Gewerbe, weldhe ‚dem alten Nath treu geblieben, ihre
Belohnung erhalten; allein die wadern Nürnberger erklärten, daß
fie durchaus Feine Belohnung annehmen wollten, nur follte ihnen
für ihren Lohn der Treue erlaubt werden, alle Jahr an Fajtnadht
einen Öffentliden Tanz halten zu dürfen, welches natlrlih ohne
Anftand bewilligt wurde, ebenfo wurde ihnen gejtattet am Ajder:
mittwod) fi in Sammt und Seide zu Heiden,
Im Sahr 1351 tanzten fie zum erftenmal und diefen Tanz
hieß man das Schönbartlaufen der Metzger. Diefes Schönbart-
faufem dauerte bereits 200 Sabre und wurde nicht unterbrochen,
wenn nicht Krieg oder andere Ereigniffe dazivijden kamen. Die
Megger verkauften au ihr Recht an andere, ebenfo au die
*) Diefer Dr. Freidank wurde gezwungen, ebenfalldg von der Medezin,
von welcher der Kuifer Günther hereit& genommen, zu nehmen; der
feifle Giftmifcher frarb noch vor dem bergifteten Günther.“
Hammerbacher, bit. Befchr, 19
d, Stadt Rürndherg.