Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

Gemeinnützige Anstalten, Armenpflege und Wohltätigkeit 
Bekanntmachung durch die Kgl. Regierung, welche Arbeitgeber und Dienstherrschaften, ferner 
Arbeit- und Stellensuchende auf die Vermittlungstätigkeit der gemeindlichen Arbeitsämter in 
Mittelfranken hinweist. Dieser Anregung hat die Kgl. Regierung in dankenswerter Weise 
entsprochen und eine solche Bekanntmachung unterm 29. Dezember 1911 erlassen und in 
2700 Exemplaren zum Anschlag in allen Gemeinden und Bahnhöfen und zur Veröffentlich— 
ung in den Amtsblättern an die Bezirksämter und unmittelbaren Magistrate hinausgegeben. 
Ferner wurde angeregt, den Arbeitsämtern, wie dies in Nürnberg schon seit 
3 Jahren der Fall ist, aus den gemeindlichen Kassen einen kleineren Vorschuß zur Verfügung 
zu stellen, welcher ihnen exmöglicht, an mittellose Stellensuchende behufs Annahme einer 
auswärtigen Stelle Reisevorschüsse gegen Wiedereinzug vom Arbeitgeber bezw. Arbeitnehmer 
zu gewähren. Diese Neuerung gelangte allgemein zur Einführung. 
Die Bekanntmachung der Kgl. Regierung vom 29. Dezember 1911 ist nachstehend 
abgedruckt. 
Bekanntmachung, 
die gemeindliche Arbeitsvermittlung betreffend. 
Die gemeindlichen Arbeitsnachweise in Bayern bezwecken die kostenlose Stellenvermittlung zwischen Ar— 
beitgrbern (Dienstherrschaften) und Arbeitnehmern jeder Art: Handelsangestellten, gewerblichen Arbeitern und Ar— 
beiterinnen aller Branchen, landwirtschaftlichen Arbeitern und Dienstboten, Privat- und Wirtschaftspersonal, unge— 
lernten Arbeitern und Arbeiterinnen, Lehrlingen und Lehrmädchen. Arbeitgeber und Dienstherrschaften, 
welche Arbeitskräfte benötigen, wollen unter ausführlicher Angabe sowohl der Art derselben als auch der Lohn— 
und Arbeitsverhältnisse sowie des Arbeitsantrittes und der etwaigen Gewährung von Reisevorschüssen entweder 
mündlich, schriftlich oder telephonisch die zu besetzenden Stellen bei der ihnen zunächst liegenden Arbeitsvermitt— 
lungsstelle bezw. beim Städtischen Arbeitsamte Nürnberg, welches als Hauptarbeitsvermittlungsstelle für den Regier— 
ungsbezirk Mittelfranken bestimmt ist, zur Anmeldung bringen. Arbeit- und Stellesuchende wollen sich, 
wenn irgend möglich, stets persönlich bei dem Arbeitsamte ihres Aufenhaltes oder dem ihrem Wohnorte zunächst 
gelegenen Arbeitsamte einfinden; bei schriftlichen Gesuchen sind stets Zeugnisabschrifen beizulegen und die persön— 
lichen Verhältnisse usw. (Alter, Familienstand, Lohnansprüche) genau anzugeben. Zurzeit bestehen im Kreise 
Mittelfranken gemeindliche Arbeitsämter in: Nürnberg, Ansbach, Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Fürth, 
Gunzenhausen, Rothenburg o. T. Schwabach, Weißenburg i. B. 
K. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern. 
4. Armenpflege. 
Organisation der Armenpflege. In dem Berichtsjahre konnte die Wirkung des 
Pflegersystems, das 1909 eingeführt und 1910 ausgebaut wurde (siehe die Berichte der Vor— 
jahre), erprobt werden; es hat sich sehr gut bewährt und wird in den kommenden Jahren 
noch mehr zur Geltung kommen. Das Pflegersystem ermöglicht eine eingehende Behandlung 
der Unterstützungsfälle, so daß nur die wirklich Hilfsbedürftigen angemessene Unterstützungen 
erhalten, während Scheinarme und Arbeitsscheue ferngehalten werden.. 
Bei der Armenpflege sind z. Zt. tätig: 60 Armenpflegschaftsräte, 262 Pfleger, 
60 Helferinnen (alle ehrenamtlich), ferner 17 Armenärzte (im Nebenamte) und 19 Bureau— 
beamte. 
Zur Vereinheitlichung des gesamten Betriebes wurden die „Amtlichen Nachrichten 
des Armenpflegschaftsrats Nürnberg“ geschaffen, welche nach Bedarf als Beilage zum Amts— 
blatt erscheinen und allen Organen der Armenpflege zugestellt werden. Diese Nachrichten 
enthalten alle Veränderungen im Personalstande, sowie alle Mitteilungen und Verfügungen 
allgemeiner Art. Im Berichtsjahre sind 3 Nummern der Amtlichen Nachrichten erschienen. 
Die in den Vorjahren eingeschlagenen Bahnen, insbesondere auf dem Gebiete der 
vorbeugenden Armenpflege, wurden in ausgedehntem Maße weiter verfolgt. Hervorzuheben 
ist hier die vermehrte Naturalienabgabe durch Errichtung weiterer Essenabgabestellen in den 
Anwesen Maxfeldstraße 83 und Wöhrder Hauptstraße 46, ferner die Arbeitsbeschaffung im
	        
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